BUDAPEST, Ungarn, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Vor kurzem fanden in Budapest die Sitzungen der Beratungsgruppe des Vorsitzenden (CAG) und der Arbeitsgruppen des 11. IEC/TC100 (Audio-, Video- und Multimediasysteme und -geräte) statt. Experten aus mehr als zehn Ländern weltweit tauschten sich über laufende Normungsarbeiten, neue Projektinitiativen und innovative Technologien aus. Zwei neue internationale Normungsvorschläge unter der Leitung der MAXHUB-Technikexperten Chen Cai und Li Qin fanden vorläufige Anerkennung und durchliefen erfolgreich die CAG-Prüfung. Die Vorschläge sind in die nächste Entwicklungsphase vorgerückt, wobei nun eine Abstimmung über den „Preliminary Work Item" (PWI) ansteht. Dieser Erfolg markiert MAXHUBs historischen Sprung vom Teilnehmer zum Vorreiter in der globalen Standardisierung und unterstreicht den gewachsenen Einfluss des Unternehmens in der weltweiten audiovisuellen Branche.

Li Qins Vorschlag mit dem Titel „Benutzererlebnis (QoE) bei KI-gestützter visueller Interaktion in Multimedia-Konferenzdiensten" konzentriert sich auf die Analyse der Auswirkungen von KI-gestützter visueller Interaktion auf die Benutzererfahrung in Konferenzszenarien und legt einheitliche, standardisierte Bewertungsmethoden für solche KI-gestützten interaktiven Szenarien fest. Sobald der Standard offiziell verabschiedet ist, wird er eine solide theoretische Grundlage und praktische Leitlinien für die Optimierung der Benutzererfahrung und das Produktdesign von KI-gestützten intelligenten Multimedia-Konferenzdiensten weltweit bieten.
Chen Cais Vorschlag mit dem Titel „Audio-, Video- und Multimedia-Systeme und -Ausrüstung für Bildung und Ausbildung" zielt darauf ab, einen einheitlichen Standardrahmen für Anwendungsszenarien in Bildung und Ausbildung zu schaffen. Angesichts der besonderen Natur von Bildungsumgebungen besteht ein dringender Mangel an internationaler Standardforschung sowohl auf der Ausrüstungs- als auch auf der Systemseite. Sein Vorschlag sieht die Formulierung eines vollständigen Satzes von Standardspezifikationen vor, die die gesamte Industriekette abdecken, von der Konfiguration der Hardware-Ausstattung bis hin zur interaktiven Erfahrung der Endnutzer.
Bis heute hat MAXHUB die Ausarbeitung von über 100 nationalen, industriellen und Verbandsstandards geleitet und daran mitgewirkt. Durch die Vorreiterrolle bei diesen beiden neuen Vorschlägen für internationale IEC-Standards bringt das Unternehmen wertvolle Branchenerfahrung und chinesisches Fachwissen ein, um die hochwertige Entwicklung der globalen Branchen für intelligente Bildung und intelligente Konferenzen voranzutreiben.


Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2996217/Li_Qin.jpg
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2996218/Chen_Cai.jpg
Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2362520/MAXHUB_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/vom-teilnehmenden-zum-vorreiter-experten-von-maxhub-schlagen-zwei-neue-internationale-iec-normen-vor-302795659.html
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.