Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026


Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.

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IFRS-Umstellung und Kingfluencers-Integration treiben naoo AG voran

10.06.2026


Die naoo AG hat ihren ersten konsolidierten Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgelegt und damit einen weiteren Schritt in Richtung Kapitalmarktreife vollzogen. Der Betreiber der Social-Media- und Commerce-Plattform mit Sitz in Zug/Zürich erzielte im Geschäftsjahr 2025 einen operativen Umsatz von 6,0 Millionen Schweizer Franken. Unter dem Strich weist die Gruppe ein positives Konzernergebnis von 0,3 Millionen Franken aus.

Die Umstellung auf IFRS soll die Finanzberichterstattung professionalisieren und die Vergleichbarkeit für institutionelle Investoren erhöhen. Laut Unternehmen ist das ausgewiesene Ergebnis wesentlich von nicht zahlungswirksamen Effekten aus der erstmaligen IFRS-Anwendung beeinflusst. Diese stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation im Rahmen der Integration von Kingfluencers. Bereinigt um diese Effekte sieht sich die Gruppe weiterhin in einer planmässigen Investitions- und Skalierungsphase.

Per Bilanzstichtag verfügte die naoo Gruppe über ein Eigenkapital von 7,9 Millionen Franken und damit über eine deutlich gestärkte Bilanzbasis. Zur Verbesserung der Kapitalstruktur trug auch die im Dezember 2025 vollzogene Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital bei. Die Massnahme reduziert Verschuldung und erhöht die Eigenkapitalquote, was die finanzielle Flexibilität des Unternehmens stützt.

Strategisch setzte naoo im Geschäftsjahr 2025 auf die Integration von Kingfluencers. Durch die Verbindung von Plattformtechnologie, einem Creator-Ökosystem und etablierten Kundenbeziehungen will die Gruppe die Grundlage für eine weitere kommerzielle Skalierung legen. Im Zuge der Integration wurden im Berichtsjahr erste gemeinsame Wachstumsinitiativen angestossen. Das Management positioniert naoo damit als Social-Commerce-Anbieter, der Technologie, Inhaltserstellung und Markenbeziehungen stärker verzahnt.