
Der Auftritt von Donald Trump Jr. an einem privaten Wirtschaftstreffen in Zürich beschäftigt nun die Schweizer Politik – und die Steuerzahler. Für den Sicherheitsaufwand rund um den Besuch des Sohns des US-Präsidenten kommt nicht die Veranstalterin Davos Lodge auf, sondern der Bund. Die Stadtpolizei Zürich bestätigt, sie habe auf Anweisung des Bundesamts für Polizei Fedpol gehandelt und den gesamten Polizeieinsatz dem Bund in Rechnung gestellt. Damit werden die Kosten über den Bundeshaushalt von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in der ganzen Schweiz getragen.
Trump Jr. war Anfang Juni im Zunfthaus zur Saffran vor einer exklusiven Runde von rund 70 bis 75 Gästen aus Wirtschaft und Politik aufgetreten, organisiert von der Netzwerkplattform Davos Lodge. Das Treffen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, im Anschluss war ein privates Dinner vorgesehen. Rund um den Anlass wurden in der Zürcher Innenstadt zeitweise Strassen gesperrt und Trams blockiert, ein grösseres Aufgebot von Bundes- und Stadtpolizisten stand neben dem US Secret Service im Einsatz. Zur genauen Höhe der Kosten schweigen sowohl Fedpol als auch Stadtpolizei mit Verweis auf Sicherheitsüberlegungen.
Brisant ist der Fall, weil es sich um ein rein privates Treffen ohne offiziellen Staatsbesuch oder öffentliches Amt des Gastes handelte. Grundsätzlich sieht die Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung vor, dass Private die Kosten für Schutzmassnahmen selbst tragen müssen, wenn sie schutzbedürftige Personen einladen. Fedpol beruft sich hier jedoch auf Ausnahmeregelungen: Zum einen jene Bestimmung, wonach auch Personen ohne völkerrechtlichen Status geschützt werden können, «bei denen allerdings der Schutz notwendig ist, damit dem Ansehen der Schweiz nicht geschadet wird». Zum anderen verweist das Amt auf die Möglichkeit einer Abgeltung durch den Bund, wenn ein Anlass eine herausragende Bedeutung und weitreichende Auswirkungen auf die internationalen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz habe. Wie diese Kriterien im konkreten Fall erfüllt sein sollen, kommentiert Fedpol nicht; zu Lagebeurteilungen und Sicherheitsdispositiven äussere man sich «aus taktischen Gründen nicht».
Die Intransparenz sorgt in Zürich für ein politisches Nachspiel. Drei Gemeinderatsmitglieder der SP haben eine Anfrage eingereicht, die insbesondere Klarheit über die Kosten und die Entscheidungsgrundlagen des Bundes einfordern soll. Auch die Veranstalterin Davos Lodge beantwortete die Frage nach einer Beteiligung an den Sicherheitskosten nicht direkt und verwies lediglich darauf, man arbeite im Einklang mit den geltenden Schweizer Vorschriften und stimme sich mit den Behörden ab. Während Insider von sechsstelligen Beträgen für den Zugang zum Netzwerk-Event berichten, bleiben die öffentlichen Kosten des Polizeiaufgebots vorerst unter Verschluss.

Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.
Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.
Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.
Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.