Nota AI arbeitet mit NVIDIA zusammen, um den Markt für Video-KI-Agenten zu erweitern - der Einsatz von VSS-basierten NVAs breitet sich aus

01.06.2026
  • Verbesserte Reaktionsfähigkeit im Bereich Transport und industrielle Sicherheit durch NVIDIA VSS-basierte Videosuch- und Zusammenfassungsfunktionen
  • Nachweis der Anwendbarkeit der generativen KI-Videoüberwachung am Beispiel des Daejeon Regional Office of Construction and Management und Kolon Industries
  • Austausch von NVA-Betriebserfahrungen mit dem NVIDIA VSS-Team zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Video AI Agent-Technologie

SEOUL, Südkorea, 1. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Nota AI (Geschäftsführer von Myungsu Chae), ein Unternehmen, das sich auf die Komprimierung und Optimierung von KI-Modellen spezialisiert hat, gab bekannt, dass es seine Videoüberwachungslösung NVA (Nota Vision Agent), die auf der generativen KI-basierten Videosuch- und -zusammenfassungstechnologie NVIDIA VSS (Video Search and Summarization) basiert, weiterentwickelt und seine tatsächlichen Anwendungsbereiche wie industrielle Sicherheit und Verkehrskontrolle ausweitet.

Nota AI Works with NVIDIA to Expand Video AI Agent Market… Deployment of VSS-based NVA Spreads

NVA ist eine generative KI-Videoüberwachungslösung, die Situationen und Kontexte in Videos auf der Grundlage von Vision Language Models (VLM) versteht und Steuerungen dabei unterstützt, notwendige Informationen auf der Basis von natürlicher Sprache zu suchen, zusammenzufassen und zu melden. Als NVIDIA Connect Partner hat Nota AI seine Zusammenarbeit mit dem NVIDIA AI-Ökosystem fortgesetzt und entwickelt NVA im Einklang mit dem Fluss von NVIDIAs Video AI-Technologie, einschließlich VSS, weiter.

Die VSS-basierte technische Zusammenarbeit mit NVIDIA wird zu einer wichtigen Grundlage, die sowohl zur Weiterentwicklung der NVA-Funktionen als auch zur Ausweitung der praktischen Anwendungen führt. Durch die Einbindung der Video-KI-Technologie von NVIDIA in NVA implementiert Nota AI generative KI-Videoüberwachungsfunktionen, die auf die Anforderungen der jeweiligen Kundenumgebung zugeschnitten sind. Damit schafft es Anwendungsfälle, die in konkreten Bereichen wie der Verkehrsüberwachung und der industriellen Sicherheit eingesetzt werden können.

Die von Nota AI in der Praxis gesammelten Betriebserfahrungen und Daten werden mit dem NVIDIA VSS-Team geteilt, und beide Unternehmen bauen eine Kooperationsstruktur auf, um die Video-KI-Agententechnologie gemeinsam zu entwickeln, die über eine einfache Beziehung zur Lieferung und Einführung von Technologie hinausgeht. Über die grundlegenden Funktionen wie Videosuche, Zusammenfassung und Fragen und Antworten hinaus realisieren Nota AI und NVIDIA die KI-Transformation (AX) in dem Bereich, in dem Videodaten zu praktischen Entscheidungen in jedem Bereich der industriellen Sicherheit und der Verkehrssteuerung führen.

Im Bereich der Verkehrssteuerung hat Nota AI das NVA-System in das vom Regionalbüro für Bau und Verwaltung in Daejeon betriebene Verkehrssteuerungssystem integriert. Es erkennt unerwartete Situationen wie Unfälle, Brände und Hindernisse in Echtzeit durch CCTV auf der Straße und fasst automatisch spurbezogene Verkehrsinformationen und Reaktionssituationen entsprechend den unerwarteten Ereignissen zusammen und meldet sie. Das System erreichte bei der ITS-Grundleistungsbewertung des Ministeriums für Land, Infrastruktur und Verkehr eine Genauigkeit von 99 % (Bestnote) und verbessert die Arbeitseffizienz durch die Automatisierung der Aufgaben der Kontrolleure.

Auch im Bereich der industriellen Sicherheit wird die Anwendung von NVIDIA VSS-basierter NVA immer breiter. Nota AI setzte NVA zusammen mit Kolon Benit im Gimcheon-Werk 2 von Kolon Industries ein, und der tatsächliche Einsatz von NVA in der Praxis stieß bei den Verantwortlichen auf große Resonanz. NVA wird für die Videoüberwachung zu Zwecken der industriellen Sicherheit eingesetzt, z. B. für die Sicherheit der Arbeitnehmer, die Überwachung von Gefahrenbereichen und die Überprüfung auf mögliche Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften. Auf der Grundlage von VSS-basierten Funktionen zur Videosuche und Zusammenfassung erkennt es schnell gefährliche Situationen und unterstützt die Lotsen bei der Zusammenfassung und Meldung der erforderlichen Informationen auf der Grundlage natürlicher Sprache. Dies zeigt, dass die generative KI-basierte Videoüberwachung auch zur Verbesserung von Sicherheitsmanagementsystemen in Fertigungs- und Industriestandorten eingesetzt werden kann.

NVIDIA VSS bietet Kernfunktionen der generativen KI-Videoüberwachung wie Videosuche, -zusammenfassung und -befragung und etabliert sich als wichtige technische Grundlage, die die Leistung und Skalierbarkeit von Video-KI-Agentenlösungen erhöht. Nota AI plant, NVA so weiterzuentwickeln, dass Videodaten als praktische Entscheidungsgrundlage in verschiedenen Bereichen wie Arbeitsschutz, öffentliche Sicherheit, Verkehrskontrolle und intelligente Städte genutzt werden können, indem die in VSS 3.1 vorgestellte Multi-Agenten-Struktur mit den feldspezifischen Konfigurationsmöglichkeiten von NVA kombiniert wird. Dadurch sollen die manuellen Eingriffe der Kontrolleure verringert und die betriebliche Effizienz vor Ort erhöht werden.

Myungsu Chae, Geschäftsführer von Nota AI, sagt: „Der Markt für Videoüberwachung entwickelt sich schnell von der einfachen Objekterkennung hin zu generativen KI-basierten Video-KI-Agenten, die Situationen in Videos verstehen und die notwendigen Informationen suchen, zusammenfassen und melden." Er fügte hinzu: „Nota AI wird die VSS-basierte NVA entsprechend der Kundenumgebung weiterentwickeln und bewährte Anwendungsfälle in aktuellen Bereichen ausbauen, wie z. B. den ITS-Fall mit dem Daejeon Regional Office of Construction and Management und die industriellen Sicherheitsfälle von Kolon Benit, um gemeinsam mit NVIDIA den globalen Video AI Agent-Markt zu erweitern."

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Nota AI

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.