Gemäß einer Studie von Sopra Steria könnte agentenbasierte KI innerhalb von zehn Jahren E-Commerce-Transaktionen im Wert von 310 Milliarden Euro in Europa unterstützen

11.06.2026

PARIS, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Sopra Steria veröffentlicht die erste europäische Studie zum Thema „Agentic Commerce", die auf einer exklusiven Umfrage unter 8.400 Verbrauchern in acht Ländern beruht. Der potenzielle europäische Markt hat ein Volumen von mehr als 310 Milliarden Euro – und der Wettlauf wird nicht allein durch Technologie entschieden, sondern durch Vertrauen: 41 % der Europäer vertrauen noch keinem einzelnen Anbieter, wenn es darum geht, ihnen einen Einkaufsassistenten zur Verfügung zu stellen. In diesem weitläufigen Umfeld gelten Banken nach Meinung der Verbraucher als die vertrauenswürdigsten Anbieter.

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Kennzahlen:

  • 74 % der europäischen Verbraucher haben beim Online-Einkauf nach wie vor Probleme.
  • 55 % der Europäer haben bereits von Agentenhandel gehört.
  • 45 % würden den Kauf von Elektronik- und Technikartikeln einem KI-Agenten überlassen, im Vergleich zu nur 16 % bei Gesundheitsprodukten und Lebensmitteln.
  • 27 % halten Banken für die geeignetsten Akteure zur Entwicklung von Einkaufsagenten.

Ein Europa mit zwei unterschiedlichen Geschwindigkeiten, angeführt vom Norden

Das Bewusstsein für den Agentenhandel ist in ganz Europa bereits recht ausgeprägt, auch wenn es von Land zu Land erhebliche Unterschiede gibt. Mehr als die Hälfte der Europäer (55 %) gibt an, von dem Konzept gehört zu haben, wobei 13 % behaupten, es gut zu kennen. Nordeuropa gibt den Ton an: Der Bekanntheitsgrad liegt in Norwegen bei 76 % und in den Niederlanden bei 68 %, verglichen mit 61 % in Deutschland und 58 % in Großbritannien. Mehrere Märkte in Südeuropa sowie Frankreich (38 %) und Belgien (44 %) liegen weiterhin deutlich zurück.

Online-Shopping hat sich mittlerweile auf dem gesamten Kontinent fest etabliert – nur 2 % der europäischen Befragten geben an, niemals online einzukaufen –, wobei die Häufigkeit variiert: 36 % der Deutschen kaufen mindestens einmal wöchentlich online ein, gegenüber 19 % der französischen Verbraucher. In reiferen Märkten dürften sich KI-gestützte Innovationen schneller durchsetzen, da sie auf bereits fest verankerten Gewohnheiten aufbauen.

KI ist als Entscheidungshilfe attraktiv – doch die Europäer zögern noch, die Verantwortung aus der Hand zu geben

Für europäische Verbraucher wird KI in erster Linie als Hilfsmittel angesehen, das sie dabei unterstützt, bessere Entscheidungen zu treffen: 31 % möchten, dass sie ihnen hilft, klügere Entscheidungen zu treffen, 23 % wollen Zeit sparen und 22 % möchten ihre Ausgaben im Griff behalten. Diese Erwartung ist besonders stark ausgeprägt in Frankreich und Italien, wo KI in erster Linie als Mittel zur Erzielung besserer Kompromisse angesehen wird; in Deutschland wird sie hingegen stärker mit Effizienz und Schnelligkeit in Verbindung gebracht. Gut jeder fünfte Europäer (21 %) sieht jedoch noch keinen konkreten Nutzen.

Bereitschaft, Aufgaben zu delegieren […]

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.