ZELLIK, Belgien, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Nach der offiziellen Einweihung Ende Mai hat Nippon Sanso erfolgreich eine hochmoderne, vollautomatisierte Trockeneisproduktionsanlage und CO₂-Rückgewinnung im schwedischen Köping in Betrieb genommen. Das wegweisende Projekt verbindet die Marktführerschaft von Nippon Sanso mit der innovativen Technologie von Cold Jet, um die steigende Nachfrage nach Trockeneislösungen in den Bereichen Luftfahrt, Lebensmittelindustrie, Pharma und industrielle Reinigung in den nordischen Ländern zu bedienen.
Die Anlage verfügt über eine Produktionskapazität von 2,2 Tonnen Trockeneis pro Stunde und basiert auf den schlüsselfertigen Produktionslösungen von Cold Jet. Durch die lokale Herstellung können Transportzeiten deutlich verkürzt und Kunden schneller mit frischem, hochwertigem Trockeneis versorgt werden.
Die Vorteile einer schlüsselfertigen Gesamtlösung
Nippon Sanso entschied sich bewusst für Cold Jet als Komplettanbieter, um eine vollständig integrierte Produktionslinie aus einer Hand zu erhalten. Dadurch konnten die Herausforderungen vermieden werden, die häufig mit der Beschaffung und Integration einzelner Komponenten verschiedener Hersteller verbunden sind.
"Die Zusammenarbeit mit Cold Jet war hervorragend – die Kommunikation war unkompliziert, direkt und lösungsorientiert", erklärt Stefan Persson, Process Improvement Senior Manager bei Nippon Sanso. „Wir wollten eine Komplettlösung, bei der die Technologie von Anfang an integriert ist. Gemeinsam mit Cold Jet und unserer Engineering-Abteilung haben wir eine Produktionslinie geschaffen, die sicherer, einfacher zu bedienen und in der Lage ist, Trockeneis in höchster Qualität herzustellen."
Automatisierung und moderne Produktionstechnologie
Die Anlage in Köping umfasst ein vollständig automatisiertes System für den autonomen Betrieb, darunter:
Durch die Automatisierung wiederkehrender Verpackungsprozesse werden Fehlerquellen minimiert, während sich die Mitarbeitenden stärker auf Qualitätskontrollen und Prozessüberwachung konzentrieren können.
Nachhaltigkeit durch CO₂ Rückgewinnung
Ein zentraler Bestandteil der Anlage sind die CO₂-Rückgewinnungssysteme von Cold Jet. Während bei herkömmlicher Trockeneisproduktion erhebliche Mengen CO₂ verloren gehen, wird dieses in Köping zurückgewonnen und erneut genutzt.
Zu den Vorteilen gehören:
Mehr Flexibilität für Kunden
Durch die Integration der Trockeneisproduktion in die bestehenden Gasabfüllprozesse am Standort Köping können Ressourcen effizient genutzt und die betriebliche Flexibilität erhöht werden. Produziert werden verschiedene Pelletgrößen (3 mm, 10 mm und 16 mm) sowie Trockeneisscheiben in unterschiedlichen Gewichten.
„Zuverlässigkeit und Flexibilität sind für unsere Kunden entscheidend", so Persson. „Diese Partnerschaft ermöglicht es uns, lokal zu produzieren, schnell zu skalieren und die logistischen Herausforderungen unserer Kunden effektiv zu lösen."
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.