Australien zum ersten Mal zum Ehrengastland ernannt; französische und italienische Regionen geben ihr Debüt als internationale Gastprovinzen
BEIJING, 31. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die 4. China International Supply Chain Expo (CISCE), die vom 22. bis 26. Juni in Peking stattfinden wird, wird laut Li Xingqian, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Chinesischen Rates zur Förderung des internationalen Handels (CCPIT), voraussichtlich einen neuen Rekord bei der internationalen Beteiligung und der globalen Reichweite erzielen.

Australien wird zum ersten Mal als Ehrengastland auftreten. Dieser Schritt markiert Australiens erste offizielle Teilnahme an der Messe auf nationaler Ebene und spiegelt das wachsende internationale Ansehen des CISCE wider. Fünf große internationale Organisationen kehren als unterstützende Partner zurück: die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD), die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL), die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), das Internationale Handelszentrum (ITC) und die Internationale Handelskammer (ICC).
Auf der diesjährigen Messe wird zudem erstmals ein internationales Gastprovinz-Programm eingeführt. Die französische Region Auvergne-Rhône-Alpes und die italienische Region Ligurien wurden zu den ersten internationalen Gastprovinzen ernannt und treten neben den chinesischen Gastprovinzen Anhui und Hainan auf.
Anhui wird den Schwerpunkt auf wissenschaftlich-technische Innovation und fortschrittliche Fertigung legen, mit einem Fokus auf aufstrebende Branchen wie intelligente vernetzte Elektrofahrzeuge, Informationstechnologie der nächsten Generation, künstliche Intelligenz, die Herstellung von High-End-Ausrüstung, fortschrittliche Werkstoffe und die Fliegerei in niedrigen Höhen. Hainan, das im ersten Jahr des eigenständigen Zollbetriebs des Freihandelshafens Hainan als Gastprovinz fungiert, wird einen umfassenden Überblick über die Entwicklung des Freihandelshafens geben. Die Provinz wird den Schwerpunkt auf moderne Lieferketten im Dienstleistungssektor, institutionelle Innovationen und Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit in der Lieferkette im Zusammenhang mit dem Freihandelshafen legen.
Bis heute haben Aussteller aus 85 Ländern, Regionen und internationalen Organisationen ihre Teilnahme bestätigt. Internationale Aussteller machen nun 36,5 % aller Aussteller aus, während Fortune-Global-500-Unternehmen und Branchenführer mehr als 65 % der Teilnehmer stellen. Mehr als 150 ausländische Delegationen haben ihre Reise nach China für Treffen und Geschäftsgespräche bestätigt, wobei sowohl die Anzahl als auch das Profil der teilnehmenden Delegationen die der letzten Ausgabe voraussichtlich übertreffen werden.
Die Eröffnungsfeier findet am Morgen des 22. Juni statt. Während der Veranstaltung werden die Teilnehmer auch gemeinsam die 4. CISCE Beijing Initiative veröffentlichen.
Weitere Informationen finden Sie auf: China International Supply Chain Expo.

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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.