
Implenia hat in Deutschland einen Grossauftrag an Land gezogen: Der Schweizer Bau- und Immobiliendienstleister errichtet als Generalunternehmer das neue Polizeipräsidium in Münster. Das Auftragsvolumen liegt den Angaben zufolge bei mehr als 200 Millionen Euro. Auftraggeber ist die Projektgesellschaft PPMS Immobilien GmbH & Co. KG, die den Zuschlag im Anschluss an eine zuvor gemeinsam durchgeführte Pre-Construction-Phase erteilte.
Der Neubau in Münster, Nordrhein-Westfalen, ist als schlüsselfertiges Projekt ausgelegt und folgt der Konzernstrategie, sich auf grosse, komplexe und spezialisierte Immobilienvorhaben zu konzentrieren. Nachdem Implenia die Baugrube bereits vorab erstellt hat, soll der Hochbau im Sommer dieses Jahres starten. Die Fertigstellung des Gebäudes ist derzeit bis voraussichtlich Oktober 2029 geplant.
Mit dem Projekt reagiert das Land auf den dringenden Bedarf der Polizei Münster nach zusätzlichen Flächen und einer modernen Infrastruktur. Das neue Präsidium soll kurze Wege und New-Work-Konzepte ermöglichen. Die CM Immobilien Entwicklung GmbH in Münster hat für die Projektgesellschaft einen Mietvertrag mit der Polizei abgeschlossen und bereitet damit die spätere Nutzung des Gebäudes durch mehr als 1.400 Mitarbeitende vor.
Geplant ist ein drei- bis sechsgeschossiges Funktions- und Verwaltungsgebäude, das nahezu alle bisherigen Dienststellen der Polizei Münster unter einem Dach zusammenführt. Der Komplex soll Büro- und Laborarbeitsplätze, eine Wache, eine Kantine, Ausbildungs- und Trainingsbereiche, Gewahrsamsräume sowie eine Tiefgarage umfassen. Implenia übernimmt dabei unter anderem eine durchgängige BIM-Planung des Gebäudes und setzt nach Unternehmensangaben bereits ab der Angebotsphase auf Lean-Management-Methoden, um die Realisierung des langfristig angelegten Projekts zu steuern.

Der Bundesrat schärft die Regeln für die Verantwortung von Grossunternehmen und orientiert sich dabei explizit an neuen, abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union. Kern des Vorhabens ist das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), das als indirekter Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative dienen soll. Die Initiative selbst lehnt die Landesregierung ab, wie sie bereits im Herbst kommuniziert hat. Die Vorlage befindet sich bis zum 9. Juli in der Vernehmlassung.
Ziel des NUFG ist es nach Angaben des Bundesrats, sicherzustellen, dass grosse Schweizer Unternehmen menschenrechtliche Standards einhalten und Umweltbelange berücksichtigen, ohne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Vorgesehen sind spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt. Erfasst würden die rund dreissig grössten Unternehmen des Landes. Damit beschränkt der Bundesrat den Adressatenkreis im Vergleich zu früheren Debatten deutlich.
Gleichzeitig will die Regierung den Kreis der Firmen verkleinern, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Künftig sollen noch etwa 100 Unternehmen entsprechende Berichte vorlegen müssen, aktuell sind es rund 200. Damit reagiert der Bundesrat auf Befürchtungen aus der Wirtschaft vor übermässiger Regulierung und versucht, Berichtsaufwand und regulatorische Dichte zu reduzieren, während zentrale Transparenzpflichten erhalten bleiben.
Neu gesetzlich verankert werden sollen zudem Haftungsregeln, die Verstösse gegen die vorgesehenen Sorgfaltspflichten sanktionierbar machen. Für die Durchsetzung der Normen plant der Bundesrat eine nationale Aufsicht. Diese Aufgabe soll der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen werden. Sie würde damit neben ihrer bisherigen Rolle in der Prüfungstätigkeit von Revisionsunternehmen eine zusätzliche Regulierungs- und Kontrollfunktion im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung übernehmen.