NAGOYA, Japan, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- Kowa Company, Ltd. (im Folgenden „Kowa") entwickelt K-911 zur Senkung des Augeninnendrucks (IOD) bei Patienten mit Glaukom oder okulärer Hypertonie über das mit ihr verbundene Unternehmen Kowa Research Institute, Inc. (mit Sitz in North Carolina, USA), das in den Vereinigten Staaten im Bereich der pharmazeutischen Entwicklung tätig ist. Kowa gab heute bekannt, dass der am 30. Juni 2026 bei der U.S. Food and Drug Administration (FDA) eingereichte Zulassungsantrag (New Drug Application, NDA) zur Prüfung angenommen wurde. Die FDA wird den Zulassungsantrag (NDA) gemäß dem Prescription Drug User Fee Act (PDUFA) prüfen; als Zieldatum für die Entscheidung wurde der 30. April 2027 festgelegt.
K-911 (Bimatoprost-Grenod) ist ein neuartiger Prostanoid-FP-Rezeptor-Agonist mit einer Stickstoffmonoxid (NO) freisetzenden Gruppe und wurde von Nicox S.A. (im Folgenden „Nicox"), einem französischen Pharmaunternehmen mit Schwerpunkt auf der Forschung und Entwicklung verschreibungspflichtiger Arzneimittel für die Augenheilkunde, entdeckt. Kowa schloss im Februar 2024 eine exklusive Lizenzvereinbarung mit Nicox über die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung in Japan sowie im Juli 2025 für den Rest der Welt mit Ausnahme von China, Taiwan, Korea und Südostasien.
„K-911" hat eine starke augeninnerdrucksenkende Wirkung gezeigt, indem es den Abfluss des Kammerwassers über zwei Wege fördert: den durch NO vermittelten konventionellen Abflussweg über das Trabekelwerk und den Schlemm-Kanal sowie den durch Bimatoprost vermittelten unkonventionellen uveoskleralen Abflussweg.
Mit der Entwicklung von K-911 möchte Kowa eine neue Behandlungsmöglichkeit für Patienten mit Glaukom und okulärer Hypertonie anbieten.
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.