
Postauto treibt den Einsatz autonomer Fahrzeuge in der Ostschweiz voran und bereitet nach eigenen Angaben Europas grösstes Robo-Taxi-Netz vor. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat dem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung erteilt, damit die speziell ausgerüsteten E-Autos im St. Galler Rheintal sowie in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden automatisch verkehren dürfen. Seit dem 1. Juni sind die Fahrzeuge in einem rund 80 Quadratkilometer grossen Gebiet unterwegs – vorerst noch zu Testzwecken und mit Sicherheitsfahrerinnen und -fahrern an Bord.
Herzstück des Projekts ist die Flotte von bis zu 25 sogenannten "AmiGo"-Fahrzeugen, die im Endausbau mit Automatisierungsgrad Level 4 fahren sollen. Postauto kooperiert dafür mit Apollo Go, der Robotaxi-Sparte des chinesischen Technologiekonzerns Baidu. Die Fahrzeuge werden im typischen Postauto-Gelb lackiert und elektrisch betrieben. Während der Testphase dürfen die Sicherheitsfahrer ihre Hände vom Lenkrad nehmen; sie können jedoch jederzeit eingreifen, wenn die Situation es erfordert – etwa an unübersichtlichen Verzweigungen oder bei forsch auftretendem Gegenverkehr.
Im Alltagstest auf einer festgelegten Route in Altstätten (SG) zeigt sich das System laut Projektbeteiligten bereits weitgehend stabil, auch wenn der Fahrkomfort in Kurven noch nicht an einen menschlichen Chauffeur heranreicht. Auffällig ist das sehr defensive Verhalten, etwa vor Fussgängerstreifen, wo das Fahrzeug früh abbremst, selbst wenn sich Personen noch in einiger Entfernung befinden. Gesteuert wird der Betrieb zusätzlich aus einer Leitstelle, in der Operatorinnen und Operatoren die Fahrten überwachen und bei Bedarf aus der Ferne eingreifen können.
Der reguläre Betrieb mit fahrerlosen Fahrzeugen ist ab 2027 vorgesehen. Postauto plant, dass Fahrgäste in der Region ihre autonome Fahrt dann probeweise per App buchen können. Astra-Direktor Jürg Röthlisberger sieht im automatisierten Fahren eine grosse Chance und spricht dem Projekt das Potenzial eines "Gamechangers" zu. Es ist nicht der erste Versuch mit selbstfahrenden Fahrzeugen in der Schweiz, aber nach Umfang und Einsatzgebiet der bislang weitreichendste. Die Technologie soll schrittweise verfeinert und insbesondere für ländliche Regionen erprobt werden, in denen flexible, bedarfsgesteuerte Angebote die bestehende Grunderschliessung ergänzen könnten.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.