XI'AN, China, 29. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die 10. Internationale Seidenstraßen-Ausstellung und das Investitions- und Handelsforum für die Zusammenarbeit zwischen Ost- und Westchina („10th Silk Road Intl. Expo") fanden vom 21. bis 25. Mai erfolgreich in Xi'an statt.

Als Gastgeberstadt präsentierte Xi'an mit vier zentralen Veranstaltungen seine strategische Rolle als Kernknotenpunkt der Neuen Seidenstraße sowie als globaler Investitionsstandort. Dazu gehörten die Globale Kooperationsmesse für den Wirtschaftsraum des China-Europe Railway Express, die 12. Handels- und Investitionsmesse internationaler Handelskammerverbände und das 1. Matchmaking-Event für chinesische Unternehmen, das Investitions- und Kooperationssymposium für Unternehmerinnen 2026 sowie eine Sonderausstellungszone zur Integration von Häfen, Handel und Industrie im Wirtschaftsgürtel des China-Europe Railway Express.
Die Stadt veröffentlichte offiziell ein Investitionshandbuch mit 871 wichtigen Investitionsprojekten und startete den „Chinese Enterprises Going Global (Xi'an) Comprehensive Service Port" (umfassender Service-Port „Chinesische Unternehmen gehen global" in Xi'an).
Diese Veranstaltungen brachten Hunderte internationale Gäste, Vertreter von Handelskammern sowie Unternehmer aus Ländern und Regionen entlang der Neuen Seidenstraße in Xi'an zusammen, um die Integration von Häfen, Handel und Industrie sowie die globale Zusammenarbeit auszuloten. Im Mittelpunkt standen dabei Effizienz, Kostensenkungen und die Optimierung von Diensten.
Sechs städtische Behörden von Xi'an, darunter das Städtische Amt für Investitionskooperation Xi'an (Xi'an Municipal Bureau of Investment Cooperation), die Städtische Entwicklungs- und Reformkommission Xi'an (Xi'an Municipal Development and Reform Commission), das Städtische Amt für Industrie und Informationstechnologie Xi'an (Xi'an Municipal Bureau of Industry and Information Technology), das Städtische Amt für Wissenschaft und Technologie Xi'an (Xi'an Municipal Science and Technology Bureau), das Städtische Datenamt Xi'an (Xi'an Municipal Data Bureau) sowie das Städtische Amt für natürliche Ressourcen und Planung Xi'an (Xi'an Municipal Bureau of Natural Resources and Planning), stellten Entwicklungsmöglichkeiten in den Bereichen Planung, Industrie, Innovation, digitale Verwaltung und Raumordnung vor. Zu den wichtigsten Schwerpunkten gehören die Strategie „drei Zentren und zwei Knotenpunkte" des 15. Fünfjahresplans, ein modernisiertes Industriesystem mit 26 Sektoren und 19 Wertschöpfungsketten (NEVs, Halbleiter, neue Energien, Wasserstoff, verkörperte Intelligenz usw.) sowie KI+-Kapazitäten und Erfolge im Bereich der digitalen Verwaltung. Dazu zählen die Infrastruktur des „Silk Road Data Port" und Anwendungen des Harmony-Ökosystems in Szenarien für intelligenten Verkehr sowie für die Entwicklung und Nutzung öffentlicher Daten.
Über die Ausstellungen hinaus unterzeichnete Xi'an mehrere bedeutende Vereinbarungen in den Bereichen Logistikkorridore, Industrieprojekte und grenzüberschreitender Handel. Dies unterstreicht die starke Dynamik der Stadt in der grenzüberschreitenden Logistik, bei industriellen Synergien und in der globalen Zusammenarbeit.
Mit Blick auf die Zukunft wird Xi'an sein Geschäftsumfeld weiter verbessern und globale Investoren dazu einladen, „City Partners" (Stadtpartner) zu werden, um gemeinsam einen dynamischen industriellen Wirtschaftskreis und ein neues Kapitel der Zusammenarbeit entlang der Seidenstraße aufzubauen.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.