LUZERN, Schweiz, 17. August 2026 /PRNewswire/ -- Auf offizielle VIPa-Einladung von Art Basel nahm eine Delegation des World Olymp'Arts Committee (WOAC) unter der Leitung ihres Vorsitzenden Benjamin K SIGG kürzlich an der exklusiven privaten Besichtigung der Sigg-Sammlung auf Schloss Mauensee teil. Im Rahmen der Veranstaltung führte die WOAC-Delegation intensive Gespräche mit Dr. Uli SIGG, einem der weltweit bedeutendsten Sammler zeitgenössischer chinesischer Kunst.
Im Mittelpunkt des Dialogs stand die sich wandelnde Landschaft des globalen Kunstmarktes, wobei beide Seiten innovative Ansätze erörterten, um östliche ästhetische Philosophien stärker in internationale Kunstsammlungen und kuratorische Systeme zu integrieren. Der Delegation wurde zudem exklusiver Zugang zur Besichtigung der renommierten Privatsammlung von Dr. SIGG gewährt.
Dr. Sigg gilt weithin als einer der einflussreichsten Kunstsammler weltweit und hat ein umfassendes, systematisch aufgebautes Archiv zeitgenössischer chinesischer Kunst zusammengetragen. Seine Sammlung umfasst über 2.200 Kunstwerke von mehr als 350 Künstlern, was ihm große Anerkennung als enzyklopädischer Chronist und Sammler zeitgenössischer chinesischer Kunst eingebracht hat.
Über WOAC
Das World Olymp'Arts Committee (WOAC) hat es sich zur Aufgabe gemacht, den internationalen Dialog zwischen Kunst, Kultur und Gesellschaft zu fördern. Geleitet von der Philosophie „Kunst für eine bessere Welt" und angetrieben von der Mission, die olympische Kunsttradition wiederzubeleben, die ihren Ursprung im antiken Griechenland im Jahr 566 v. Chr. hat, nutzt das Komitee die Kraft der Kunst und der Geisteswissenschaften, um aktiv den besonderen Beitrag zu erforschen, den die Kunst zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs).
Offizielle Website: https://www.olymp-arts.world

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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.