BERLIN, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Zum Start des weltweit größten Fußballturniers stellt JMGO drei Projektorlösungen mit Dreifach-Laser vor, die für unterschiedliche Spieltagssituationen konzipiert sind – von Public Viewings im Garten bis hin zu Wohnzimmern in Wohnungen.

JMGO N1S 4K: Tragbares 4K – wo immer der Spieltag stattfindet
Einige der schönsten Momente an Spieltagen erleben sich im Freien. Ob bei einer Public Viewing-Party im Garten oder einem Abendspiel unter freiem Himmel – der N1S 4K ist für flexibles Fernsehen überall dort konzipiert, wo sich Fans versammeln.
Der N1S 4K wurde auf Flexibilität ausgelegt und vereint ein leichtes, 2,2 kg schweres Design mit einem integrierten 127°-Gimbal, wodurch sie sich mühelos von Raum zu Raum transportieren oder im Freien aufstellen lässt. Dank der Dreifach-Lasertechnologie von JMGO und einer 4K-Auflösung bietet er ein erstklassiges Großbild-Erlebnis, ganz gleich, wo die Fans ihre Spiele ansehen möchten. Im Rahmen der „Match Day"-Aktion ist der N1S 4K für 799 EUR über Amazon und den JMGO-Webshop erhältlich.
JMGO N3 Ultimate: Mit der 3-in-1-Optik-Innovation in Sekundenschnelle bereit für den Spieltag
Für Fans, die vor dem Anpfiff keine Zeit mit der Anpassung der Einstellungen verbringen möchten, ist der N3 Ultimate so konzipiert, dass die Einrichtung mühelos vonstattengeht. Egal, ob Sie kurz vor Spielbeginn nach Hause eilen oder es sich für ein spätes Spiel gemütlich machen – das KI-gestützte Smart-Setup-System optimiert das Bild automatisch in Sekundenschnelle.
Mit einer Lichtleistung von 5.800 ISO-Lumen und einem branchenweit einzigartigen integrierten 3-in-1-Optiksystem, das optischen Zoom, Objektivverschiebung und ein KI-gesteuertes Gimbal vereint, bietet der N3 Ultimate ein helles, beeindruckendes Seherlebnis bei außergewöhnlicher Flexibilität bei der Aufstellung. Im Rahmen der „Match Day"-Aktion ist der N3 Ultimate für 2.499 EUR über Amazon und den JMGO-Webshop erhältlich.
JMGO O2S Ultra: Freiheit auf der großen Leinwand, direkt an der Wand
Nicht jedes Haus ist auf einen festen Blickwinkel ausgelegt. Der O2S Ultra bringt Kino-Atmosphäre an Ihre Wand, ohne dass eine aufwendige Aufstellung oder eine große Projektionsentfernung erforderlich ist.
Sein Ultra-Kurzdistanz-Optiksystem kann bereits aus einer Entfernung von nur 16,8 cm zur Wand ein riesiges Bild projizieren. In Kombination mit der 4K-Dreifach-Lasertechnologie und einer Helligkeit von 3.600 ISO-Lumen sorgt er für ein beeindruckendes Seherlebnis, ohne zusätzlichen Platz zu beanspruchen. Im Rahmen der „Match Day"-Aktion ist der O2S Ultra für 2.299 EUR über Amazon und den JMGO-Webshop erhältlich.
Informationen zu JMGO
JMGO wurde 2011 gegründet und ist ein führender Anbieter im Bereich der intelligenten Projektionstechnologie. Das Unternehmen verbindet innovatives Design mit fortschrittlichen Bildgebungslösungen, um Verbrauchern weltweit ein beeindruckendes Unterhaltungserlebnis zu bieten. Weitere Informationen finden Sie unter JMGO.com.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.