KYIV, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Ukrainian Armor, das größte private Verteidigungsunternehmen in der Ukraine, steigert die Produktion unbemannter Bodensysteme und sieht den europäischen Markt als eine wichtige Richtung für die Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungstechnologie.

Das Flaggschiff des Unternehmens, das unbemannte Bodenfahrzeug Protector, ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Robotisierung des Gefechtsfeldes und zum Einsatz asymmetrischer Technologien, die die Risiken für das Personal verringern. Protector ist für Logistik-, Evakuierungs- und Unterstützungseinsätze in risikoreichen Umgebungen konzipiert. Die Plattform kann bis zu 1.000 kg Fracht transportieren, in schwierigem Gelände operieren und Aufgaben in Gefahrenzonen erfüllen, in denen herkömmliche Fahrzeuge gefährlich oder nur begrenzt einsetzbar sind.
Eine der wichtigsten Anwendungen ist die Evakuierung von Verletzten aus gefährdeten Gebieten, ohne das Leben des medizinischen Personals und der Rettungskräfte zu gefährden. In einem Krieg, in dem jeder Einsatz zur Bergung eines Verwundeten die Evakuierungsmannschaft das Leben kosten kann, rettet die Roboterplattform diejenigen, die andere retten.
Das System wurde auf der Grundlage der tatsächlichen Bedürfnisse an der Front entwickelt: Lieferung von Munition und Nachschub, medizinische Evakuierung und Unterstützung für vorgelagerte Einheiten. Alle Lösungen wurden in ständiger Kommunikation mit dem Militär entwickelt, basierend auf Kampferfahrung und Feedback direkt vom Schlachtfeld.
„Europa investiert jetzt massiv in die Verteidigung, aber die moderne Kriegsführung hat gezeigt, dass einer der kritischsten Bereiche die Logistik der letzten Meile in der Bedrohungszone ist. Die Ukraine hat unter diesen Bedingungen einzigartige praktische Erfahrungen gesammelt, und wir sind bereit, nicht nur ein Produkt, sondern auch technologische Lösungen weiterzugeben, die sich bereits auf dem Schlachtfeld bewährt haben. Wir sehen ein großes Potenzial in der gemeinsamen Entwicklung von Technologien mit europäischen Partnern, von der Koproduktion bis zur Integration ukrainischer Lösungen in die neue europäische Sicherheitsarchitektur", sagte Vladyslav Belbas, CEO von Ukrainian Armor.
Das Unternehmen unterstreicht auch das erhebliche Dual-Use-Potenzial der Protector-Plattform, die nicht nur militärischen, sondern auch zivilen Aufgaben dienen kann: Einsätze in schwer zugänglichen Gebieten, Katastrophenhilfe, humanitäre Logistik und Unterstützung kritischer Infrastrukturen.
Ukrainian Armor baut die internationale Zusammenarbeit weiter aus und arbeitet an neuen Partnerschaftsformaten mit europäischen Herstellern und Verteidigungsunternehmen.
Informationen zu dem Unternehmen:
Ukrainian Armor ist der größte private Waffenhersteller in der Ukraine. Das Unternehmen stellt gepanzerte Fahrzeuge der Typen Varta und Novator, Mörser und Mörsergranaten her, liefert Fahrgestelle für die Panzerhaubitze Bohdana und ist Auftragnehmer für Komponenten der Raketensysteme Neptun und Vilkha MLRS. Sie entwickelt unbemannte Luft- und Bodensysteme, darunter Protector, und stellt Artilleriemunition verschiedener Kaliber her. Das Unternehmen entwickelt aktiv die internationale Zusammenarbeit, einschließlich der gemeinsamen Produktion von Munition im NATO-Standardkaliber mit dem tschechischen Unternehmen Czechoslovak Group.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.