Skymetrix-Forschung: 40 % der Rechnungen von Fluggesellschaften werden immer noch in Papierform ausgestellt, und Fehler kosten die Branche jährlich 4,6 Milliarden Dollar

20.05.2026

LONDON, 20. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Skymetrix, ein auf Kostenmanagement in der Luftfahrt spezialisiertes Unternehmen, hat heute die Ergebnisse einer groß angelegten Studie zur Digitalisierung von Fluglinienrechnungen veröffentlicht. Bei der Analyse von 1,12 Millionen Rechnungen für Treibstoff und Flughafengebühren von 31 Fluggesellschaften im Zeitraum 2024–2025 ergab die Untersuchung, dass 40,3 % der Rechnungen nach wie vor als unstrukturierte Dokumente – Papier, gescannte PDFs oder als E-Mail-Anhang versendete PDFs – eingehen, was eine manuelle Dateneingabe in die Finanzsysteme erforderlich macht.

In Verbindung mit chronisch niedrigen Raten bei der detaillierten Rechnungsprüfung schätzt Skymetrix, dass dies zu einem „unsichtbaren Aufschlag" von 4,6 Milliarden US-Dollar an unentdeckten Fehlern beiträgt, die von Fluggesellschaften weltweit jedes Jahr bezahlt werden – etwa ein Achtel des gesamten Nettogewinns der Branche.

Wichtigste Ergebnisse

  • 40,3 % der Rechnungen für Treibstoff und Flughafengebühren gehen als Papierdokumente oder PDFs ein und erfordern eine manuelle Dateneingabe.
  • Die Fehlerquote bei der manuellen Eingabe von Rechnungsdaten in ein System beträgt 3,6 % (APQC Accounts Payable Benchmarking), was bedeutet, dass jeder 28. Eintrag einer Papierrechnung falsch ist.
  • Die Branche ist polarisiert: 7 Fluggesellschaften wiesen Papieranteile unter 10 % auf; 10 hatten Anteile über 50 %.
  • Teams prüfen in der Regel nur 10–20 % der Rechnungen im Detail; die Mehrheit der Fehler wird ohne Beanstandung bezahlt.
  • Im Durchschnitt belaufen sich Rechnungsfehler auf 1 % der direkten Betriebskosten, was einem Problem von 4,6 Milliarden US-Dollar für die Branche entspricht.

Als Reaktion darauf hat Skymetrix AI Invoice Automation eingeführt – eine berührungslose Rechnungsstellungslösung, die Fluggesellschaften dabei helfen soll, die manuelle Rechnungsbearbeitung zu eliminieren, die Genauigkeit der Überprüfung zu verbessern und betriebliche Verluste in großem Maßstab zu reduzieren.

„Fluggesellschaften betreiben die fortschrittlichsten Maschinen der Welt, doch 40 % der Rechnungen, die bei diesen Betrieben anfallen, kommen immer noch in Formaten an, die ein Computer nicht lesen kann. Sobald eine Rechnung neu eingegeben werden muss, sind Fehler statistisch gesehen unvermeidlich – und sobald sie im Hauptbuch landet, gehen die Kosten für die Korrektur im Rauschen unter. Die ‚unsichtbare Zusatzgebühr' ist die finanzielle Folge."

- Michael Scheidler, CEO, Skymetrix

Informationen zu Skymetrix

Skymetrix ist der Marktführer im Bereich Kostenmanagementlösungen für Fluggesellschaften und verfügt über 25 Jahre Erfahrung sowie einen Kundenstamm von mehr als 135 Fluggesellschaften, darunter sieben der zehn größten Fluggesellschaften Europas. Das Unternehmen kombiniert KI-gestützte Technologie mit fundierten Branchenkenntnissen, um Fluggesellschaften dabei zu unterstützen, ihre direkten Betriebskosten zu senken, Zeit zu sparen und ihre Rentabilität zu steigern.

www.skymetrix.com

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.