Neues Branding, neue Ära: Fox ESS positioniert sich vor der SNEC neu

29.05.2026

WENZHOU, China, 29. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Fox ESS, ein weltweit führender Anbieter von Lösungen im Bereich erneuerbarer Energien, kündigt heute sein umfassendes Rebranding an. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein in der kontinuierlichen Entwicklung der Marke – geprägt von Innovation, Vertrauen und dem langfristigen Engagement für eine resiliente und nachhaltige Energiezukunft. Nach sieben Jahren starken Wachstums und zunehmender internationaler Anerkennung entwickelt Fox ESS seine Markenidentität nun weiter, um die Dynamik und Vision des Unternehmens noch klarer widerzuspiegeln. 

In den vergangenen Jahren hat Fox ESS bedeutende Meilensteine erreicht. Laut S&P Global belegte das Unternehmen im Jahr 2025 weltweit den ersten Platz beim Marktanteil für Heimspeicher. Getragen von technologischer Leistungsfähigkeit und dem Vertrauen seiner Kunden baut Fox ESS seine globale Präsenz kontinuierlich aus – unterstützt durch sechs Forschungs- und Entwicklungszentren, mehr als 5.700 Mitarbeiter sowie eine Präsenz in über 70 Ländern und Regionen weltweit.

Das Rebranding basiert auf einer Überzeugung, die Fox ESS seit Beginn begleitet: „Die Sonne scheint für alle Menschen – und ihre Energie sollte ebenso für alle zugänglich sein." Mit dem Eintritt in eine neue Entwicklungsphase schärft Fox ESS seine visuelle und emotionale Markenwelt, um die eigene Geschichte künftig noch klarer, moderner und erlebnisorientierter zu erzählen. 

Neue visuelle Identität inspiriert von der Kraft der Solarenergie 

Inspiriert von der Dynamik und Energie solarer Stürme steht das neue Logo von Fox ESS für einen mutigen und zukunftsorientierten Markenauftritt. Es verbindet die Wärme des Lichts mit dem nahezu unbegrenzten Potenzial sauberer Energie. 

Das neue Design greift die zentralen Werte von Fox ESS auf und entwickelt sie gleichzeitig konsequent weiter. Die fließende Formensprache symbolisiert den kontinuierlichen Energiefluss und die effiziente Freisetzung von Energie – Ausdruck von Innovationskraft, Stabilität und Dynamik der Marke. 

Im Zuge des Rebrandings führt Fox ESS außerdem eine neue Farbwelt ein, die auf zwei zentralen Primärfarben basiert: 

  • Energy Purple – inspiriert von den Farbtönen der Morgendämmerung. Die Farbe steht für Aufbruch, Energie und das Potenzial der Sonne sowie des Universums. Sie verbindet Stabilität mit Dynamik und transportiert den neuen Markencharakter nach außen. 
  • Pure White – symbolisiert Klarheit, Präzision und Minimalismus. Die Farbe steht für den Anspruch von Fox ESS, hochwertige Produkte und durchdachte Energielösungen zu entwickeln. 

Ergänzt wird die Farbpalette durch Starlight Purple, Tech Purple, Pro Gray und Innovation Green. Gemeinsam unterstreichen sie die Überzeugung von Fox ESS, dass Technologie und Nachhaltigkeit harmonisch zusammenwirken können. 

Neue Typografie für einen konsistenten Markenauftritt 

Um die Markenkommunikation klarer und konsistenter zu gestalten, setzt Fox ESS künftig auf definierte Hausschriften für internationale Märkte: 

  • Poppins für den deutschsprachigen Markenauftritt 
  • Foundertype Lantinghei für den chinesischsprachigen Markenauftritt 

Alle gestalterischen Elemente wurden darauf ausgelegt, die Markenidentität klar, modern und wiedererkennbar zu transportieren. 

Neue Markenerlebnisse und weiterentwickeltes Storytelling 

Mit dem Rebranding führt Fox ESS außerdem neue Markenerlebnisse und eine überarbeitete Markenkommunikation ein. Dazu gehören aktualisierte Websites sowie neue digitale und physische Touchpoints, die Kunden und Partnern ein noch intensiveres und immersiveres Markenerlebnis ermöglichen sollen. 

Bereits Anfang Mai stellte das Unternehmen mit „Maimai" sein neues Marken-Maskottchen als ersten Vorgeschmack auf die neue Markenwelt vor. Mit dem offiziellen Rebranding beginnt nun der nächste Entwicklungsschritt der Marke. 

Erster Rebranding-Bereich auf der SNEC-Messe 

Ein besonderes Highlight erwartet Besucher auf der diesjährigen SNEC PV Power Expo in Shanghai: Fox ESS präsentiert erstmals einen vollständig neu gestalteten interaktiven Markenbereich am Stand 7.1H-D610. Zusätzlich veranstaltet das Unternehmen am 2. Juni ein eigenes „Fox Party"-Event. Besucher erhalten dort die Möglichkeit, die neue Markenidentität hautnah zu erleben und die Inspiration, Energie und Vision hinter dem neuen Markenauftritt kennenzulernen. 

„Unser Rebranding ist weit mehr als ein neues Erscheinungsbild – es zeigt, wie sich Fox ESS weiterentwickelt hat, welche ambitionierte Vision wir verfolgen und welchen langfristigen Mehrwert wir für Kunden, Partner und Gemeinschaften schaffen möchten", erklärt Michelle Li, Director Global Brand & Marketing bei Fox ESS. 

Logo

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.