In- und ausländische Wissenschaftler diskutieren in Lhasa über Entwicklungserfolge 75 Jahre nach friedlicher Befreiung Xizangs

23.05.2026

LHASA, China, 23. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Ein Bericht von CMG:

In- und ausländische Wissenschaftler diskutieren in Lhasa über Entwicklungserfolge 75 Jahre nach friedlicher Befreiung Xizangs

75 Jahre nach der friedlichen Befreiung des chinesischen Autonomen Gebiets Xizangs haben sich in- und ausländische Wissenschaftler in Lhasa getroffen, um über die Entwicklungserfolge des Hochlandes zu diskutieren. Die internationale akademische Konferenz unter dem Titel „75 Jahre friedliche Befreiung Xizangs – Entwicklungserfolge und Impulse" fand am Samstag statt.

Im Mittelpunkt der Gespräche standen unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung, Fortschritte in der Menschenrechtssituation sowie der Aufbau eines schönen Xizangs.

Der britische Experte Michael Alan Crook, der die Entwicklung Xizangs seit langem verfolgt, berichtete, dass seine Urgroßeltern vor über hundert Jahren nur zu Fuß oder mit Maultieren nach Xizang reisen konnten. Heute sei das dreidimensionale Verkehrsnetz zunehmend ausgereift. Dank gut ausgebauter Straßen könnten hochwertige Produkte aus der Region abtransportiert und die Bevölkerung mit vielfältigen Waren versorgt werden. Dies habe das Wohlstandsniveau kontinuierlich verbessert.

Der deutsche Wissenschaftler Prof. Dr. Timo Jochen Balz von der Wuhan-Universität reiste mit der Lhasa-Nyingchi-Eisenbahnlinie an und erlebte das Infrastrukturprojekt aus nächster Nähe. Besonders beeindruckt zeigte er sich von den zahlreichen Tunneln, den Überquerungen von Gebirgsketten sowie dem Bau und Betrieb der Strecke unter extrem komplexen Geländebedingungen. Die fachliche Kompetenz und der Pioniergeist der chinesischen Bauingenieure flößten ihm große Bewunderung ein.

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.