TAIPEI, 2. Juni 2026 /PRNewswire/ -- GIGABYTE, einer der führenden Hersteller von Motherboards, Grafikkarten und Hardware-Lösungen, hat die Monitore der AORUS ELITE Serie angekündigt, die mit der Tandem-OLED-Technologie ausgestattet ist und unter anderem den weltweit ersten 5K-Multi-Mode-Mini-LED-Gaming-Monitor mit 27- bis 32-Zoll Hochglanzanzeige umfasst. Die neue Serie ist darauf ausgelegt, hohe visuelle Qualität, taktische Funktionen und intelligenten Panelschutz für unterschiedliche Leistungs- und Produktivitätsanforderungen zu bieten.

An der Spitze der Produktpalette steht der weltweit erste 27-Zoll-5K-Mini-LED-Gaming-Monitor mit glänzender Oberfläche. Das Modell bietet eine Pixeldichte von 218 ppi und nutzt lokales Dimming mit 2.304 Zonen für eine präzise Kontraststeuerung. Die Multi-Mode-Unterstützung ermöglicht den Wechsel zwischen 5K bei 165 Hz, 4K bei 220 Hz und QHD bei 330 Hz und kann so eine scharfe Darstellung sowie ein besonders flüssiges Gameplay ermöglichen. Die AORUS-ELITE-OLED-Serie setzt auf Tandem-OLED-Paneltechnologie der vierten Generation und eine RealBlack-Glossy-Oberfläche, wobei die Modelle eine HDR-Spitzenhelligkeit von bis zu 1.500 Nits erreichen. Der FO32U24GP bietet Dual-Mode-Unterstützung sowie DisplayPort-2.1-UHBR20-Konnektivität mit einer Bandbreite von bis zu 80 Gbit/s. Der FO27Q28G ergänzt die Produktpalette für vielseitige weitere Konfigurationen.
Zur AORUS-ELITE-Serie gehören mehrere exklusive GIGABYTE-Technologien. HyperNits kann die HDR-Helligkeit intelligent erhöhen und gleichzeitig Details in hellen Bildbereichen erhalten. Der AI Picture Mode optimiert SDR-Inhalte für verschiedene Szenarien und AI Super Resolution, exklusiv für den FM275K16P, kann die Bildschärfe durch intelligentes Upscaling verbessern. Die Modelle verfügen zudem über die firmeneigenen taktischen Funktionen von GIGABYTE. Neu ist das taktische HUD, das wichtige Bildschirmbereiche für eine bessere Übersicht im Spiel hervorhebt. Das taktische Fadenkreuz passt den roten und grünen Farbkontrast automatisch an, um das Zielen bei wechselnden Hintergründen zu unterstützen.
AI OLED CARE PRO mit AI-Sensortechnologie unterstützt die langfristige Panelpflege, so reduziert Auto Lock beispielsweise die unnötige Nutzung des Bildschirms, wenn sich der Nutzer entfernt. Adaptive Light passt die Helligkeit an die Umgebungsbedingungen an, während Automatic Pixel Clean unauffällig im Hintergrund ausgeführt wird. Eye Care Reminder erfasst die kumulierte Nutzungszeit und erinnert Nutzer daran, rechtzeitig Pausen einzulegen. Ein verbessertes thermisches Design mit integrierten Heatpipes kann zusätzlich zu einer dauerhaft stabilen OLED-Leistung beitragen.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.