GIGABYTE stellt auf der COMPUTEX 2026 die AORUS K10 INFINITY Tastatur und die M10 INFINITY Maus vor

03.06.2026

TAIPEI, 3. Juni 2026 /PRNewswire/ -- GIGABYTE, einer der weltweit führenden Hersteller von Motherboards, Grafikkarten und Hardware-Lösungen, hat auf der COMPUTEX 2026 Gaming-Zubehör der nächsten Generation vorgestellt, darunter die AORUS K10 INFINITY Gaming-Tastatur und die M10 INFINITY Gaming-Maus. Die Produktreihe ist auf Geschwindigkeit, Kontrolle und Spielspaß ausgelegt und erweitert das Gaming-Erlebnis über das System hinaus auf die Interaktion mit der Peripherie. Zur Unterstützung beider Geräte stellt GIGABYTE außerdem die GiMATE Web Edition vor, eine browserbasierte Plattform ohne separate lokale Treiberinstallation, die eine einfache Steuerung, Leistungsüberwachung und Beleuchtungsanpassung kompatibler AORUS-Peripherie ermöglicht.

GIGABYTE Unveils Next-Generation Gaming Peripherals with AORUS K10 INFINITY Keyboard and M10 INFINITY Mouse at COMPUTEX 2026

Im Mittelpunkt der Vorstellung steht die AORUS K10 INFINITY Gaming-Tastatur, die für eine präzise und flexible Steuerung entwickelt wurde. Sie verfügt über magnetische Switches und unterstützt eine Triggerpunkt-Einstellung in 0,1-mm-Schritten, mehrstufige Trigger-Einstellungen, benutzerdefinierte Makros, eine Polling-Rate von 8.000 Hz und eine angegebene Lebensdauer von bis zu 100 Millionen Tastenanschlägen. Ein variables Neigungssystem mit 6-, 8- und 13-Grad-Einstellungen kann dabei den Komfort für unterschiedliche Spielstile erhöhen. Damit richtet sich die Tastatur an Spieler, die Wert auf individuell anpassbare Einstellungen und schnelle Reaktionen legen.

Die AORUS K10 INFINITY erweitert das Tastaturerlebnis zudem um einen integrierten 3,1-Zoll-OLED-Farb-Touchscreen mit 311 PPI. Dieser bietet direkten Zugriff auf Profile, Trigger-Einstellungen, Beleuchtung sowie Audio- und Leistungsfunktionen. Ein besonderes Feature ist die integrierte „Combat Power"-Funktion. Damit können Nutzer Aktionen pro Minute (APM), Tastenanschläge, Präzision und Fehleranzahl in Echtzeit überwachen. So wird die Tastatur zu einer aktiven Schnittstelle für Spielanpassung und Selbstanalyse.

Ergänzend zur Tastatur bietet die AORUS M10 INFINITY Gaming-Maus optische Schalter und eine Polling-Rate von bis zu 8 kHz für eine schnelle Eingabe mit niedriger Latenz. Die Maus verfügt außerdem über eine Hybridkonstruktion. Diese besteht aus einer Schale mit Excimer-Beschichtung für eine angenehme Haptik sowie einer Basis aus einer Aluminium-Magnesium-Legierung, die auf ein hochwertiges Griffgefühl, Stabilität und gleichmäßiges Gleiten ausgelegt ist.

Abgerundet wird das hochwertige Nutzererlebnis der K10 und M10 durch die GiMATE Web Edition. Die browserbasierte Plattform bündelt Steuerung, Überwachung und Beleuchtungsanpassung in einer zentralen Oberfläche. Sowohl die AORUS K10 INFINITY als auch die AORUS M10 INFINITY werden auch in ICE White erhältlich sein und bieten Spielern damit zusätzliche Optionen für ein individuelles Setup.

Besucher können das AORUS Gaming-Zubehör während der COMPUTEX 2026 am GIGABYTE Consumer Stand, Halle 1, 4F, Stand M0520 erleben. Weitere Informationen finden sich auf der folgenden Webseite: https://bit.ly/COMPUTEX_2026_GIGABYTE_Consumer_ww_peripherals

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.