Durch den Fußball vereint, angetrieben von einer gemeinsamen Vision von Spitzenleistung: GAC gibt strategische Partnerschaft mit Toluca FC bekannt

21.05.2026

TOLUCA, Mexiko und GUANGZHOU, China, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Am 19. Mai 2026, inmitten der wachsenden Vorfreude auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den Vereinigten Staaten, Kanada und Mexiko, gab GAC offiziell eine zweijährige strategische Partnerschaft mit dem Deportivo Toluca Fútbol Club bekannt, einem legendären Verein des mexikanischen Fußballs. GAC wurde offizieller Partner des Toluca FC. Diese Partnerschaft stellt im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 einen wichtigen Schritt in der globalen Sportmarketingstrategie von GAC in Nord- und Südamerika dar und stärkt die lokale Marktpräsenz sowie die globale Reichweite der Marke in den Kernmärkten des amerikanischen Kontinents weiter.

Der Toluca FC ist ein legendärer Verein mit einer reichen Geschichte und großer Wettbewerbsstärke im mexikanischen Fußball. Seit seiner Gründung im Jahr 1917 stehen die Werte des Vereins – Exzellenz, Disziplin, Durchhaltevermögen und eine Siegermentalität – in engem Einklang mit der Markenphilosophie von GAC, die sich durch Qualität an erster Stelle, Innovationskraft und das Streben nach Höchstleistungen auszeichnet. Als renommierte chinesische Automarke auf dem mexikanischen Markt geht GAC eine Partnerschaft mit dem Toluca FC ein – eine starke Zusammenarbeit zwischen einem führenden Unternehmen der Automobilbranche und einem Meisterteam im Fußball, die ein neues Kapitel der branchenübergreifenden Partnerschaft aufschlägt, das von gemeinsamen Zielen getragen wird.

Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden beide Seiten gemeinsam Maßnahmen zur Steigerung der Markenpräsenz, exklusive Fan-Erlebnisse und Sonderveranstaltungen entwickeln. Indem sie lokale Fanclubs auf eine zugänglichere und authentischere Weise einbinden, werden sie enge Beziehungen zu Millionen von Fußballfans aufbauen. Indem GAC den Fußball als in ganz Mexiko beliebte kulturelle Plattform nutzt, wird das Unternehmen eine flächendeckende Markenreichweite erzielen, sein Image als hochwertige, zuverlässige und innovative Marke in Mexiko weiter stärken und den entscheidenden Übergang vom „Markteintritt" zur „Markenlokalisierung" vollziehen.

Die Partnerschaft mit Toluca FC ist ein weiterer wichtiger Meilenstein im Anschluss an die Sportkooperationen von GAC in wichtigen lateinamerikanischen Märkten wie Brasilien, Kolumbien, Bolivien und Uruguay. GAC hat nun eine Sportmarketing-Matrix aufgebaut, die Lateinamerika abdeckt und die Welt miteinander verbindet, wobei der Schwerpunkt von punktuellen Sponsoringmaßnahmen auf ein koordiniertes globales Sport-Ökosystem verlagert wurde. Durch die kontinuierliche Ausweitung seiner Markenpräsenz und die Stärkung seiner Sportmarketing-Strategie in Lateinamerika vertieft GAC die emotionale Bindung zu den lokalen Verbrauchern und baut seinen globalen Markeneinfluss stetig aus.

Weitere Informationen über GAC finden Sie unter: https://www.gacgroup.com/en. Folgen Sie uns in den sozialen Medien.

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2985039/photo.jpg

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/durch-den-fuWball-vereint-angetrieben-von-einer-gemeinsamen-vision-von-spitzenleistung-gac-gibt-strategische-partnerschaft-mit-toluca-fc-bekannt-302779548.html

Other news

Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.