GUANGZHOU, China, 24. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die 26. China International Fair for Investment & Trade (CIFIT) findet vom 8. bis 11. September im Xiamen International Expo Center statt, wobei Finnland das diesjährige Ehrengastland und Guangdong die Ehrengastprovinz ist. Als einflussreiche internationale Investitionsveranstaltung unterstützt die CIFIT weiterhin die globale Konnektivität und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Kernaufgabe „Expanding Two-Way Investment, Jointly Facilitating Global Development" und bietet eine Plattform für den internationalen Austausch und die Zusammenarbeit von Unternehmen.
Am 21. Mai veranstaltete das CIFIT-Organisationskomitee am Ufer des Perlflusses in Guangzhou eine Werbeveranstaltung, an der mehr als 200 Teilnehmer teilnahmen, darunter Konsularbeamte aus den Vereinigten Staaten, Ungarn, dem Vereinigten Königreich, Katar und Saudi-Arabien sowie Vertreter ausländischer Handelskammern und Führungskräfte multinationaler Firmen und Privatunternehmen. Auf der Veranstaltung wurden die wichtigsten Merkmale und Investitionsmöglichkeiten der diesjährigen Ausgabe der CIFIT vorgestellt.
Die Roadshow konzentrierte sich auf die Rolle Guangdongs als Ehrengastprovinz und hob die strategische Position Guangzhous als wichtiges Geschäfts- und Innovationszentrum innerhalb der Greater Bay Area hervor. Auf der Veranstaltung wurde ein neues „1+2"-Format eingeführt, bei dem eine Hauptpräsentationssitzung, die sich auf politische Anreize und Geschäftsmöglichkeiten konzentrierte, mit zwei Aktivitäten zur Einbindung der Industrie im Huadu-Distrikt von Guangzhou und im Cuiheng New District von Zhongshan kombiniert wurde, um gezielte Geschäftskontakte und industrielle Zusammenarbeit zu erleichtern.
Die Werbeveranstaltung umfasste auch ein neues Konferenz- und Ausstellungsformat, das darauf abzielte, das Engagement vor Ort und die Vernetzung von Unternehmen zu fördern. Außerhalb des Hauptveranstaltungsortes wurden neun thematische Ausstellungsbereiche eingerichtet, die Präsentationen zu den CIFIT-Highlights, Finnland als Ehrengastland, Guangdong als Ehrengastprovinz, CIFIT GIFT, die „Hailian Global Lounge at Cifit" sowie interaktive Vorführungen von Luckin Coffee und Vertretern der äthiopischen Kaffeeindustrie enthielten. Anhand von Produktpräsentationen und interaktiven Erlebnissen konnten sich die Teilnehmer direkt mit den teilnehmenden Organisationen und Investitionsinitiativen auseinandersetzen.
Von Guangzhou bis Xiamen freut sich die CIFIT darauf, im September Teilnehmer aus der ganzen Welt begrüßen zu dürfen.
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/die-26-cifit-wird-im-september-in-xiamen-eroffnet-nach-einer-erfolgreichen-roadshow-in-guangzhou-302780772.html
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.