Casper Ruud kehrt nach Stockholm zurück, während Bybit EU in den nordischen Ländern expandiert

20.05.2026

STOCKHOLM, 20. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Casper Ruud kehrt zu den Bybit Stockholm Open zurück, dieses Mal im Mittelpunkt der wachsenden Präsenz von Bybit EU in den nordischen Ländern.

Der norwegische Tennisstar und Titelverteidiger der Stockholm Open hat seine Teilnahme am Turnier 2026 bestätigt. Damit ist dies einer der ersten wichtigen Momente des Titelsponsorings von Bybit EU für das traditionsreiche ATP-250-Turnier in Stockholm.

Ruud gilt weithin als einer der bekanntesten Sportler Skandinaviens und stand im Laufe seiner Karriere dreimal im Finale der Grand Slams.

„Stockholm ist ein besonderer Ort für mich. Der Sieg hier im vergangenen Jahr war einer der Höhepunkte meiner Saison, und ich freue mich darauf, zurückzukehren und meinen Titel zu verteidigen", sagte Ruud.

Für Bybit EU spiegelt das Sponsoring der Bybit Stockholm Open einen umfassenderen Vorstoß in die nordischen Länder durch Sport, Lifestyle und die Einbindung von Fans wider.

„Dass Casper Ruud zu den Bybit Stockholm Open zurückkehrt, ist ein großer Moment für uns und für Tennisfans in den nordischen Ländern", sagte Gustav Buder, Region Partner Nordic bei Bybit EU.

Die Partnerschaft ist Teil der breiteren europäischen Expansion von Bybit EU im Rahmen der MiCAR-Regulierung und verbindet hochwertige Sporterlebnisse mit einer neuen Generation digitaler Finanzprodukte sowie Aktionen zur Einbindung von Fans.

Die Stockholm Open, die jährlich in der königlichen Tennishalle in Stockholm stattfinden, sind eines der ältesten professionellen Hallenturniere in Europa. Bybit EU tritt 2026 als Titelsponsor auf, während Ruud nach seinem Titelgewinn im vergangenen Jahr als Titelverteidiger zurückkehrt.

Bybit EU führt eine Reihe exklusiver Turniererlebnisse und Prämien für Nutzer ein. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bybit.eu/en-EU/promo/campaign/bybitstockholmopen

Casper Ruud Returns to Stockholm as Bybit EU Expands Across the Nordics

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Bybit EU GmbH ist ein österreichischer Kryptowerte-Dienstleister (CASP), der in Österreich unter der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zugelassen ist. Bybit EU betreut Kunden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – mit Ausnahme von Malta – über die Plattform bybit.eu.

Bybit EU GmbH ist berechtigt, die folgenden Dienste anzubieten:

  • Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten im Namen von Kunden;
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  • Kryptowerte-Handelsdienstleistungen gegen andere Kryptowerte;
  • Platzierung von Kryptowerten sowie
  • Transferdienste für Kryptowerte im Namen von Kunden.

Bybit EU GmbH ist weder Betreiber einer Handelsplattform für Kryptowerte noch erbringt das Unternehmen Anlageberatung.

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.