Beendigung Joint Venture zwischen Kingstone Capital AG Schweiz und Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin (VZB)

11.08.2026

Neuer Eigentümer ist Gravity Capital Hong Kong. Die Transaktion wurde bereits zum 30. Juni 2026 vollzogen und markiert zugleich das Ende der bisherigen Joint-Venture-Struktur mit dem VZB.

ZÜRICH, 11. August 2026 /PRNewswire/ -- Mit der Übernahme ihrer Tochtergesellschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten durch Gravity Capital hat sich Kingstone Capital Schweiz vollständig aus der bisherigen Joint-Venture-Struktur mit dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) zurückgezogen. Die Gesellschaft hielt 70,3 Prozent der Anteile an der Grand Metropolitan Hotels B.V. in den Niederlanden und fungierte als Beteiligungsplattform der gemeinsamen Investition.

Martin R. Smura, Founder & Chairman, Grand Metropolitan Hotels

Ebenfalls zum 30. Juni 2026 sind die Direktoren der ehemaligen Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. sowie der Aufsichtsrat zurückgetreten. Der Gesellschaft wurde die Nutzung der Namensrechte Grand Metropolitan entzogen; die Gesellschaft wird in Zukunft als Gravity Capital Hospitality firmieren.

Für die international tätige Hotelmanagement- und Markengruppe Grand Metropolitan Hotels bedeutet der Anteilseignerwechsel vor allem eines: Der Fokus richtet sich nun vollständig auf die konsequente Umsetzung der bisher verfolgten internationalen Wachstumsstrategie.

Mit der Übernahme der Kingstone Capital UAE erhält Gravity Capital mittelbar die bisherige 70,3 -prozentige Beteiligung an der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V., der niederländischen Beteiligungsgesellschaft des ehemaligen Joint Ventures. Die Transaktion betrifft ausschliesslich diese mittelbare Beteiligung. Die Kingstone Capital Holding AG (Schweiz) bleibt unverändert strategischer Investor der Grand Metropolitan Hotels Group und wird deren internationales Wachstum entsprechend der langfristigen Strategie auch künftig ausserhalb der bisherigen Joint-Venture-Struktur verfolgen.

Gravity Capital zählt zu den international tätigen Investmentgesellschaften mit Fokus auf technologiegetriebene Unternehmen, geistiges Eigentum (IP), Softwarelösungen sowie Beteiligungen im Tourismus, Medical, Real- Estate und Hospitality-Sektor. Im Rahmen der Transaktion wurden insbesondere die Mehrheitsbeteiligungen an den Hospitality-Technologieunternehmen Genesis AI, Room Hub und Xenios übernommen. Die Gesellschaft firmiert inzwischen unter dem Namen Gravity Hospitality Holding und hat zugleich ein neues Management bestellt. Unabhängig von dieser Transaktion hat die Grand Metropolitan 1931 AG eine 100% Tochter der Kingstone Capital AG Schweiz als Inhaberin der weltweiten Markenrechte die Nutzung der Marke Grand Metropolitan Hotels für die niederländische Joint-Venture-Gesellschaft aufgekündigt. Es bleibt offen, wie die Finanzierung des Joint Ventures, welche aufgrund der Schwierigkeiten beim VZB bislang ausschließlich von der Kingstone Capital Schweiz getragen wurde, künftig zwischen den neuen Partnern geregelt wird.

„Als wir das Joint Venture gegründet haben, waren wir überzeugt, mit dem VZB einen verlässlichen und langfristigen Partner gefunden zu haben. Die Entwicklungen der vergangenen Monate haben jedoch gezeigt, dass eine Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht mehr möglich war", erklärt Martin R. Smura, Gründer der Grand Metropolitan Hotels Group.

Nach Angaben des Unternehmens befand sich das Joint Venture über einen längeren Zeitraum in einer Patt-Situation bzw. einem „Deadlock", nachdem verschiedene Lösungsansätze zwischen den Gesellschaftern nicht umgesetzt werden konnten. Dazu gehörten unter anderem Angebote zum gegenseitigen Erwerb der jeweiligen Beteiligungen sowie Vorschläge für eine Kapitalerhöhung. Darüber hinaus konnten nach Unternehmensangaben mehrere wesentliche Beschlüsse innerhalb der Gesellschaft nicht umgesetzt werden. „Wir bedauern diese Entwicklung ausdrücklich. Unser gemeinsames Ziel war ursprünglich die langfristige Weiterentwicklung der Beteiligung. Nachdem jedoch keine tragfähige Grundlage für die weitere Zusammenarbeit mehr bestand, war eine Trennung letztlich die konsequente Lösung", ergänzt Martin R. Smura.

Mit Abschluss der Transaktion betrachtet Grand Metropolitan Hotels die Trennung von der bisherigen Joint-Venture-Struktur als abgeschlossen und konzentriert sich vollständig auf die Weiterentwicklung des internationalen Hotelmanagement- und Markengeschäfts. Die Gruppe verfolgt unverändert ihre Asset-Light-Strategie in den Bereichen Hotelmanagement, Branding, Franchise, Affiliation sowie digitale Hospitality-Lösungen. Das weitere Wachstum soll auch künftig durch Investitionen der Kingstone Capital Holding AG (Schweiz) unterstützt werden. Parallel dazu arbeitet Grand Metropolitan Hotels an der nächsten Expansionsstufe. Nach Unternehmensangaben befindet sich die Gruppe derzeit in exklusiven Verhandlungen über die Übernahme eines weiteren Unternehmens im Bereich Hotel Affiliation. Eine entsprechende Bekanntgabe wird für September 2026 erwartet.

Gravity Capital Limited ist eine international ausgerichtete Investmentgesellschaft mit Schwerpunkt auf Wachstumsfeldern wie künstlicher Intelligenz, Biotechnologie, Medical Services sowie der Entwicklung digitaler Plattformen. Im Hospitality-Sektor verbindet Gravity Capital technologische Kompetenz mit einem globalen Netzwerk, um die Weiterentwicklung, Digitalisierung und Skalierung von Marken zu unterstützen.

Über Grand Metropolitan Hotels:

Grand Metropolitan Hotels ist eine international tätige Hotelmanagement- und Markengruppe mit einem Asset-Light-Geschäftsmodell. Die Gruppe bietet Hotelinvestoren und Eigentümern Leistungen in den Bereichen Branding, Hotelmanagement, Franchise und Affiliation sowie digitale Lösungen für den Hotelbetrieb. Zum Portfolio gehören unter anderem TOP INTERNATIONAL Hotels, Voile d'Or Hotels & Resorts, Signature Hotels, Park Avenue Hotels sowie Grand Metropolitan Hotels und Private Selection Hotels und weitere Marken und Beteiligungen. Die Grand Metropolitan Hotels Group ist im Besitz der Familienholding Kingstone Capital  AG Schweiz.

www.grandmethotels.com 

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Grand Metropolitan Hotels Logo

 

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Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.