ARBOR Technology stellt die ARES-2100-Serie für Edge-KI der nächsten Generation mit Intel Core-Prozessoren der 3. Generation vor

07.05.2026

TAIPEI, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die ARBOR Technology Corp., ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für das industrielle Internet der Dinge (IIoT) und Edge-KI-Computing, stellt die ARES-2100-Serie vor, ein ultraschlankes, lüfterloses Edge-KI-System, das mit Intel® Core™-Prozessoren der 3. Generation (Wildcat Lake) ausgestattet ist. Entwickelt für die industrielle Automatisierung, industrielle Bildverarbeitung, ressourcenschonende Edge-KI-Inferenzaufgaben und die Bereitstellung von Smart-Factory-Anwendungen.

Powered by Intel® Core™ Series 3 processors, ARBOR's ultra-slim ARES-2100 delivers up to 40 TOPS of AI performance, making it the ideal Edge AI system for space-constrained AMR/AGV deployments.

Hybride Edge-KI-Architektur mit hoher Effizienz

Bis zu 40 TOPS KI-Rechenleistung

Der ARES-2100 basiert auf einer hybriden Rechenarchitektur, die fortschrittliche CPU-Kerne, Intel Xe3-Grafik und Intel NPU 5.0 kombiniert, und bietet eine KI-Leistung von bis zu 40 TOPS. Seine dedizierte NPU liefert bis zu 17 TOPS für komplexe neuronale Verarbeitungsprozesse, reduziert die CPU-Auslastung und ermöglicht schnellere Inferenz mit geringer Latenz für Anwendungen wie automatisierte Inspektion und industrielle Bildverarbeitung – und das alles in einem thermisch optimierten, lüfterlosen Design.

Ultradünnes 1U-Design für Umgebungen mit begrenztem Platzangebot

Mit seinem kompakten 1U-Formfaktor und -Gehäuse eignet sich der ARES-2100 ideal für Einsätze mit begrenztem Platzangebot wie 1U-Racks, AMR-/AGV-Systeme und schmale Industriegehäuse. Ausgelegt für 24/7-Zuverlässigkeit, bietet er MIL-STD-810H-konforme Robustheit, ein sicheres Kabelverriegelungsdesign, bis zu drei 2,5-GbE-LAN-Ports, flexible M.2-Erweiterung, einen breiten 9–36-V-Gleichstromeingang, optionalen UFS-3.1-Speicher und einen Betriebsbereich von -20 °C bis 60 °C – und liefert so skalierbare, stabile Edge-KI-Leistung.

ARBOR und Intel treiben gemeinsam die Innovation im Bereich Edge-KI der nächsten Generation voran

ARBOR und Intel werden die Innovation im Bereich Edge-KI der nächsten Generation gemeinsam weiter vorantreiben und leistungsstarke, zuverlässige und zukunftsfähige Lösungen für reale Edge-KI-Anwendungen bereitstellen.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.