Anycubic Kobra X jetzt auf Joybuy in vier europäischen Märkten erhältlich

28.05.2026

SHENZHEN, China, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Anycubic gab heute bekannt, dass der Kobra X jetzt auf Joybuy, der europäischen Einzelhandelsplattform von JD.com, im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden erhältlich ist.

Anycubic Kobra X Now Available on Joybuy

Im Rahmen der Kampagne „New Arrival Day" („Tag der Neuheiten") von Joybuy kostet der Kobra X 259 Pfund im Vereinigten Königreich und 279 Euro in Europa. Ein kostenloses Filament-Set in vier Farben ist im Lieferumfang enthalten. Kunden können nach Erhalt des Geräts sofort mit dem Drucken beginnen. Die Aktion läuft ab sofort im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich und in den Niederlanden.

Der Kobra X wurde erstmals auf der Formnext 2025 vorgestellt und richtet sich an Nutzer, die Mehrfarbdruck ohne externe Farbsysteme oder komplexe Konfiguration wünschen. Sein Vierkanal-Druckkopf der zweiten Generation hält den Filamentweg im Schmelzbereich bei rund 30 mm. Dadurch wird die Zeit für Farbwechsel um 30 bis 50 % verkürzt und der Purge-Abfall in internen Tests in ähnlichem Umfang reduziert. Tom's Hardware bezeichnete ihn als „einen ausgezeichneten Einstiegsdrucker für Vierfarbdruck", TechRadar beschrieb ihn als „eine funktionsreiche Option, die ideal für Anfänger und Enthusiasten ist".

Über die Joybuy-Plattform steht der Kobra X mehr als 40 Millionen europäischen Verbrauchern zur Verfügung. Unterstützt wird dies durch die Lieferung am selben oder nächsten Tag von JD.com in mehr als 30 Großstädten, darunter London, Paris, Köln und Amsterdam.

Informationen zu Anycubic

Anycubic ist ein globaler Hersteller von Desktop-3D-Druckern und Druckmaterialien mit Produkten für FDM- und Resin-Plattformen. Das 2015 gegründete Unternehmen bedient Nutzer in mehr als 200 Ländern und Regionen. Das Produktsortiment umfasst die Kobra- und Photon-Serien und deckt vom Einstiegsbereich bis hin zu Prosumer-Anwendungen sowohl Verbraucher- als auch professionelle Segmente ab.

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.