TAIPEH, 26. Mai 2026 /PRNewswire/ -- AIC, ein führender Anbieter von KI-Speicher- und Computing-Lösungen, ist stolz darauf, seine Teilnahme an der COMPUTEX 2026 bekannt zu geben. Vom 2. bis 5. Juni wird AIC auf der TaiNEX 1, 4F, Stand N1106, seine neuesten Innovationen vorstellen, die sich auf den Aufbau der Infrastrukturschicht für die Ära der agentenbasierten KI konzentrieren.

Strategisches Panel: Die Speichermauer durchbrechen
Mit der Entwicklung von KI hin zu schlussfolgernden Modellen und Inferenzen aus langen Kontexten steht die Branche vor einem neuen Engpass: Daten effizient bewegen und verwalten. Aus diesem Grund veranstaltet AIC eine hochkarätige Podiumsdiskussion, die sich mit der Frage beschäftigt, wie sich der Speicher von einem passiven Repository zu einem aktiven Teil der Bereitstellung von KI-Intelligenz entwickelt.
Das Panel besteht aus führenden Vertretern der Branche, die die kritische „Infrastrukturschicht" des KI-Stacks repräsentieren:
Highlights der AIC-Ausstellung
AIC wird zeigen, wie seine Hardware-Plattformen mit Ökosystem-Partnern integriert werden können, um moderne Datenherausforderungen zu lösen:
Michael Liang, Vorsitzender und CEO von AIC, erklärte: „Als Reaktion auf den grundlegenden Wandel bei KI-Workloads ist ein umfassendes Upgrade der KI-Infrastruktur unerlässlich. AIC fühlt sich geehrt, mit NVIDIA und VAST Data zusammenzuarbeiten, um gemeinsam grundlegende Plattformen zu entwickeln, die sich durch hohe Skalierbarkeit und extreme Leistung auszeichnen. Unser Ziel ist es, unsere Kunden in die Lage zu versetzen, auch bei der nächsten Welle der KI einen Vorsprung zu haben."
Informationen zur Veranstaltung
Informationen zu AIC
AIC ist ein weltweit führender Anbieter von Server- und Speicherlösungen. Wir verfügen über 30 Jahre Erfahrung mit hochdichten Speicherservern, Speicherserver-Barebones und Hochleistungscomputern/-servern. Die firmeneigenen Design-, Fertigungs- und Validierungskapazitäten gewährleisten, dass die Produkte äußerst flexibel und konfigurierbar sind. AIC hat seinen Hauptsitz in Taiwan und unterhält Büros und Einrichtungen in den Vereinigten Staaten, Asien und Europa. Weitere Informationen finden Sie unter www.aicipc.com.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.