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Sonova zieht knapp vier Jahre nach dem Einstieg bei Sennheiser eine strategische Konsequenz: Der Hörgerätehersteller aus Stäfa will sich von seinem Geschäft mit Kopfhörern und weiteren Consumer-Audio-Produkten trennen. Zum Verkauf steht die gesamte Consumer-Hearing-Sparte, die unter der Marke Sennheiser firmiert und damit die Konsum-Elektronik-Aktivitäten des Konzerns bündelt – von Premium-Kopfhörern und True-Wireless-Earbuds über High-End-Audioprodukte bis zu Soundbars und sogenannten Hearables.
Mit dem Schritt schärft Sonova den Fokus klar auf das Kerngeschäft mit medizinischen Hörgeräten und Cochlea-Implantaten. Der Konzern verweist auf grundlegende Unterschiede zwischen den Endkunden-Audioprodukten und dem traditionellen Hörgerätegeschäft: Vertriebskanäle, Nachfragedynamik und Entwicklungszyklen seien deutlich unterschiedlich. Die ursprünglich verfolgte Strategie, Konsumenten über Consumer-Audio früher in ihrer „Hörreise“ abzuholen und langfristig ins Hörgerätegeschäft zu führen, wird damit faktisch aufgegeben.
Die Neuausrichtung fällt in die Amtszeit des neuen Führungsduos um Konzernchef Eric Bernard und Finanzchefin Elodie Carr-Cingari, die seit Juli vergangenen Jahres an der Spitze stehen. Vor dem Hintergrund eines verhaltenen Nachfrageumfelds und intensiveren Wettbewerbs im globalen Hörgerätemarkt setzt Sonova nun auf Konzentration statt Diversifizierung. Ziel ist es nach Unternehmensangaben, für das Sennheiser-Geschäft den „bestmöglichen Eigentümer“ zu finden, während intern Kapital und Managementaufmerksamkeit auf das medizinische Kerngeschäft gelenkt werden sollen.
Flankiert wird der Portfolio-Umbau von ambitionierten Wachstumszielen: Bis zum Geschäftsjahr 2030/31 will Sonova den Umsatz auf sechs Milliarden Franken steigern, nach 3,87 Milliarden Franken im Geschäftsjahr 2024/25. Mittelfristig peilt der Konzern in Lokalwährungen ein jährliches Umsatzplus von fünf bis zehn Prozent an, das operative Kernergebnis (Ebit) soll um sieben bis zwölf Prozent pro Jahr wachsen. Für das noch bis Ende März laufende Geschäftsjahr 2025/26 dämpft Sonova die Erwartungen allerdings leicht und rechnet mit einem Wachstum am unteren Ende der bisherigen Prognosespanne.

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.