Krankenhausreform: 44 Kliniken in Sachsen-Anhalt vor Neuordnung ihres Leistungsspektrums

05.04.2026


Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will die Neuordnung der Krankenhauslandschaft noch vor der Landtagswahl im September gesetzlich absichern. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bereitet dazu eine Änderung des Krankenhausgesetzes vor, die die Grundlage für eine umfassende Klinikreform legen soll. Kernfrage ist, welche Häuser künftig welche Leistungen anbieten dürfen – etwa ob Knieoperationen an einem Standort konzentriert und Hüft-Eingriffe an einem anderen gebündelt werden.

Im Mittelpunkt der Reform stehen neu definierte Leistungsgruppen. Für diese Behandlungsbereiche sollen einheitliche Anforderungen an Ausstattung und Fachärzte gelten. Nur Krankenhäuser, die diese Vorgaben erfüllen, dürfen die jeweilige Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Leistungsgruppen werden nun explizit im Krankenhausgesetz des Landes verankert; zudem sollen Verfahrensfragen des Planungsprozesses detaillierter geregelt werden.

Die Pläne orientieren sich an bundesweiten Reformbestrebungen. Ziel ist es, den finanziellen Druck auf Kliniken zu senken, immer mehr Behandlungsfälle zu generieren, und gleichzeitig die Qualität komplexer Eingriffe zu steigern. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Abteilungen besser werden, je häufiger sie bestimmte Eingriffe durchführen. Zugleich betont Grimm-Benne den Balanceakt zwischen medizinischer Qualität, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Versorgungssicherheit in dünn besiedelten Regionen. Krankenhäuser im Land kooperierten bereits stärker, spezialisierten sich und verlagerten Leistungen verstärkt in den ambulanten Bereich, sagte sie.

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 44 Krankenhäuser an 53 Standorten. Die Kliniken haben dem Land bereits mitgeteilt, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. Einbezogen ist auch der Medizinische Dienst, der prüft, ob die Häuser die personellen und strukturellen Anforderungen der neuen Leistungsgruppen erfüllen. Auf dieser Basis will das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der schwarz-rot-gelben Koalition den Zuschnitt der Krankenhausversorgung neu ordnen – mit dem erklärten Anspruch, sowohl die Qualität der Behandlung als auch die Erreichbarkeit der Versorgung im Flächenland langfristig zu sichern.

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz vor Reformkurs unter neuem Direktor

03.04.2026


Der Bundesrat hat den 50-jährigen Marc Siegenthaler zum neuen Direktor des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) ernannt. Auf Antrag von Verteidigungsminister Martin Pfister übernimmt der derzeitige stellvertretende Generalsekretär des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Leitung der Schlüsselbehörde per 1. August. Er folgt auf Michaela Schärer, mit der sich das VBS Ende vergangenen Jahres einvernehmlich auf eine Trennung geeinigt hatte.

Mit der Wahl Siegenthalers setzt der Bundesrat klar auf eine interne Lösung. Der Betriebsökonom ist seit 1999 in der Bundesverwaltung tätig und bekleidete im VBS verschiedene Führungsfunktionen, darunter Personalchef und Chef Ressourcen. Seit 2017 gehört er zur Spitze des Departements als stellvertretender Generalsekretär. Seine akademische Ausbildung umfasst einen Abschluss in Staats- und Verwaltungsmanagement an der Berner Fachhochschule sowie einen Executive MBA der Universität Zürich mit Schwerpunkt General und Intercultural Management.

Siegenthaler übernimmt das BABS in einer Phase anhaltender Kritik. Unter der bisherigen Direktorin sorgten insbesondere Reorganisationen, schlechte Resultate bei Personalbefragungen sowie wiederholte IT-Störungen für Unruhe. Technische Probleme traten ausgerechnet während grosser Notfall- und Krisenübungen auf, hinzu kamen Schwierigkeiten mit dem Kommunikationssystem Polycom, über das Bund, Kantone und Rettungsorganisationen in Notlagen eine robuste Verbindung sicherstellen wollen. Interne Prüfberichte warnten zudem, dass bei Cyberangriffen oder einem länger dauernden Stromausfall Teile der Alarmierungssysteme ausfallen könnten.

Die Führungsspitze des VBS setzte für die Neubesetzung eine Findungskommission ein, besetzt mit Vertretern des Departements, der Kantone und der Bundesverwaltung. Im Auswahlprozess habe sich gezeigt, dass Siegenthaler aufgrund seiner Ausbildung, seines Leistungsausweises und seiner langjährigen Erfahrung im Bundesdienst dem Anforderungsprofil für die Direktion des BABS in besonderem Mass entspricht. Die Behörde ist innerhalb des VBS für zentrale Aufgaben im Bevölkerungsschutz zuständig, darunter die Koordination zwischen Bund und Kantonen, die Weiterentwicklung des Zivilschutzes sowie die Alarmierung der Bevölkerung bei Katastrophen und Notlagen. Angesichts wachsender Risiken von Naturereignissen bis hin zu hybriden Bedrohungen steht der neue Direktor vor der Aufgabe, das angeschlagene Amt organisatorisch und technologisch zu stabilisieren und neu auszurichten.