G7 in Genf: TCS erhöht Ambulanzpersonal um 30 Prozent

10.06.2026


Der Touring Club Schweiz (TCS) fährt zum G7-Gipfel in Genf einen Sondereinsatz. Wegen umfassender Sicherheits- und Verkehrsmassnahmen im Kanton Genf, die zu erheblichen Einschränkungen führen, hat die Organisation ihre Rettungs-, Pannenhilfe- und Assistance-Dienste deutlich verstärkt. Ziel ist, die Versorgung der Bevölkerung auch während des internationalen Spitzentreffens ohne Qualitätseinbussen sicherzustellen und gleichzeitig die offiziellen Sicherheits- und Rettungsdispositive zu stützen.

Im Zentrum der Massnahmen steht TCS Ambulance Genève: Für die Dauer des Gipfels wurde der Personalbestand um 30 Prozent erhöht. Nach Angaben des TCS sollen Patientinnen und Patienten damit in der gleichen Qualität und mit den gleichen Reaktionszeiten versorgt werden wie während des übrigen Jahres – trotz der erwarteten Mehrbelastung der Rettungsdienste. Zusätzlich stellt TCS Ambulance Genève eigene Sicherheitsressourcen speziell für den G7-Gipfel bereit, um auf unterschiedliche Szenarien vorbereitet zu sein.

Neben dem Ambulanzdienst wurde auch die TCS-Patrouille ausgebaut. Die zusätzlichen Pannenhelfer sollen insbesondere bei Fahrzeugpannen und -bergungen einspringen, um den Verkehr in einem Umfeld mit zahlreichen Sperrungen und Umleitungen möglichst rasch wieder zum Fliessen zu bringen. Parallel dazu bleiben die Teams des ETI-Schutzbriefs voll einsatzbereit, damit Mitglieder im In- und grenznahen Ausland weiterhin auf Assistance-Leistungen zurückgreifen können.

Für den TCS steht beim Einsatz rund um den G7-Gipfel nach eigenen Angaben die Aufrechterhaltung des gewohnten Dienstleistungsniveaus im Vordergrund. „Als Organisation im Bereich der Notfalldienste ist der TCS verpflichtet, auf eine aussergewöhnliche Situation zu reagieren und seine Dienstleistungen für die Bevölkerung sicherzustellen“, wird Generaldirektor Jürg Wittwer zitiert. Zugleich will der Club mit den zusätzlichen Kapazitäten dazu beitragen, die staatlichen Sicherheits- und Rettungskräfte in einem Zeitraum mit hoher Beanspruchung zu entlasten.

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026


Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.