
Die Nova Property Fund Management AG verstärkt ihren Verwaltungsrat mit einem ausgewiesenen Immobilienfonds-Spezialisten: An der ordentlichen Generalversammlung vom 26. März 2026 haben die Aktionäre Thomas Vonaesch neu in das Aufsichtsgremium gewählt. Der Verwaltungsrat setzt sich damit aus Catrina Luchsinger Gähwiler (Präsidentin), Bruno Räss (Vizepräsident), Katrin Eggenberger, Raymond Rüttimann und Thomas Vonaesch zusammen.
Vonaesch bringt jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Immobilienfonds, Asset Management und strategische Führung in das Gremium ein. Er ist seit Juli 2019 Verwaltungsratspräsident der Helvetia Asset Management AG in Basel. Zuvor war er über mehr als 30 Jahre in verschiedenen Führungsfunktionen im Immobilienfondsbereich der Credit Suisse Funds AG tätig, unter anderem als Leiter Real Estate Fund Management und Mitglied der Geschäftsleitung.
In dieser Funktion verantwortete Vonaesch die Lancierung neuer Immobilienfonds, begleitete Fondsfusionen und fungierte als Gewährsperson gegenüber der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Von 2002 bis 2019 war er zudem Fondsmanager des grössten Immobilienfonds der Credit Suisse. Ergänzt wird sein Profil durch Mandate in Branchenorganisationen: Zwischen 2017 und 2022 gehörte er dem Fachausschuss «Immobilienfonds» der Asset Management Association Switzerland an.
Darüber hinaus war Vonaesch von Januar 2022 bis April 2024 Mitglied des Verwaltungsrats der Credit Suisse Funds AG und Vorsitzender des Ausschusses Real Estate Funds. Nova Property erwartet, dass er mit seiner Expertise und seinem breiten Beziehungsnetz die weiteren Wachstumsschritte des Unternehmens unterstützt. Verwaltungsratspräsidentin Catrina Luchsinger bezeichnet ihn als profilierten Experten, der das bestehende Gremium in zentralen Fragen der Immobilienfonds- und Asset-Management-Strategie ergänzen soll.

Der Zürcher Laufschuhhersteller On hat in einem langjährigen Streit um die Nutzung des Schweizerkreuzes einen entscheidenden Erfolg erzielt. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) lockert seine bisher strenge Praxis zu den sogenannten Swissness-Regeln und erlaubt künftig den Einsatz des Kreuzes auch dann, wenn ein Produkt nicht in der Schweiz gefertigt, sondern lediglich hier entwickelt wird. Damit ändert sich eine bisher zentrale Voraussetzung: Bislang mussten bei Industrieprodukten 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen, um das nationale Symbol führen zu dürfen.
Auslöser des Konflikts war, dass On seine Schuhe überwiegend in Asien produziert, viele Modelle aber prominent mit dem Schweizerkreuz versehen hatte. Die Vereinigung Swiss Enforcement, die auf die Einhaltung der Swissness-Bestimmungen pocht, sah darin einen Verstoss und bekämpfte die Praxis seit Jahren. On wehrte sich vehement, drohte mit juristischen Schritten und sah sich zuletzt auch international unter Druck – der Streit eskalierte bis nach China, wo es zu Auseinandersetzungen mit Behörden kam.
Mit dem jetzigen Kurswechsel definiert das IGE klare Bedingungen für den künftigen Einsatz des Schweizerkreuzes. Das Symbol muss in direktem Zusammenhang mit Begriffen wie „Swiss Engineering“ stehen und darf die Grösse des entsprechenden Schriftzugs nicht überschreiten. Zudem wird präzise festgelegt, wo das Kreuz auf dem Produkt erscheinen darf. Ziel ist es, die Herkunfts- und Qualitätsaussage zu schärfen, ohne Unternehmen mit starker Entwicklungsbasis in der Schweiz von der Nutzung nationaler Symbole auszuschliessen.
On begrüsst die Anpassung als Ausdruck eines „zeitgemässen Verständnisses von Swissness“, das der Realität moderner Wertschöpfungsketten Rechnung trage. Das Unternehmen beschäftigt einen grossen Entwicklungsstandort in Zürich und will das Kreuz nun zeitnah auf Modellen für den Schweizer Markt einsetzen. An der Börse kommt die neue Rechtssicherheit gut an: Die Aktie legte im Tagesverlauf deutlich zu. Für die Branche insgesamt markiert der Entscheid eine Weichenstellung – er erweitert den Spielraum für exportorientierte Firmen, stösst aber auch auf Kritik von Swissness-Puristen, die in der Lockerung eine zu weitgehende Verwässerung des Herkunftslabels sehen.