ZPMC feiert Kiellegungszeremonie für das zweite LDA-Versorgungsschiff

10.08.2026

SHANGHAI, 10. August 2026 /PRNewswire/ -- Shanghai Zhenhua Heavy Industries (ZPMC) hat die Kiellegungszeremonie für das zweite Service-Operationsschiff (SOV) abgehalten, das das Unternehmen für den französischen Offshore-Windparkbetreiber LD Armateurs (LDA) baut.

Das Schiff ist das zweite einer Serie von drei Schwesterschiffen, die ZPMC in Zusammenarbeit mit LDA baut. Das Schiff ist 90 Meter lang, 19,6 Meter breit und 7,3 Meter tief. Es ist für den Einsatz unter rauen Seebedingungen ausgelegt und erfüllt die Anforderungen für uneingeschränkte Fahrtrichtungen. Es bietet Platz für bis zu 96 Techniker und Hilfspersonal bei Einsätzen von mehr als 30 Tagen ohne Nachschub.

Das Schiff verfügt über einen dieselelektrischen Hybridantrieb mit Lithium-Batterien. Das System passt die Leistungsabgabe intelligent an die Betriebslasten an und senkt so sowohl den Kraftstoffverbrauch als auch die CO₂-Emissionen – ganz im Einklang mit den globalen Trends zur Dekarbonisierung im Bereich „ ". Die SOV ist mit einem dynamischen Positionierungssystem vom Typ DP2, einer teleskopierbaren, bewegungsausgleichenden Gangway und einem 3D-bewegungsausgleichenden Kran ausgestattet, wodurch der sichere Transfer von Personal und Ausrüstung auch unter schwierigen Seebedingungen gewährleistet ist. Die Unterkunft wurde nach den Standards für schwimmende Hotels konzipiert und bietet komfortable Wohn- und Arbeitsbereiche, die das Wohlbefinden der Besatzung während längerer Offshore-Einsätze fördern und gleichzeitig die allgemeine betriebliche Effizienz steigern.

Nach der Auslieferung wird das Schiff im Offshore-Windpark „Nordlicht" im deutschen Teil der Nordsee eingesetzt, wo es langfristige Betriebs- und Wartungsarbeiten, einschließlich des Austauschs von Ersatzteilen, durchführen und so den zuverlässigen Betrieb der europäischen Offshore-Windindustrie unterstützen wird.

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Trump-Besuch in Davos: Ermittler prüfen angebliche Mordpläne, Verfahren wird gestoppt

08.10.2026

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.

Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.

Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.

Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.