SHANGHAI, 11. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Shanghai Zhenhua Heavy Industries (ZPMC) hat die Shanghaier Markenzertifizierung für seine Ship-to-Shore (STS)-Containerkrane der 3E-Klasse erfolgreich erneuert - das allererste Produkt, das diese Bezeichnung erhielt und seit Beginn des Programms das Zertifikat Nr. 001 besitzt.
Die von der Shanghaier Stadtverwaltung für Marktregulierung beaufsichtigte Shanghaier Markenzertifizierung ist ein freiwilliges Qualitätszeichen für hochwertige Produkte und Dienstleistungen. Nach dem Vorbild international anerkannter Konformitätsbewertungsverfahren umfasst es eine strenge Bewertung durch Dritte anhand der Normen und technischen Spezifikationen der Marke Shanghai, die sowohl das antragstellende Unternehmen als auch seine Angebote umfasst.
Der STS-Kran der Klasse 3E von ZPMC wurde 2018 erstmals mit der Zertifizierung ausgezeichnet, die gemeinsam von der Shanghaier Marktaufsicht und der Shanghai Brand International Certification Alliance erteilt wurde. Der Kran der 3E-Klasse, der für ultragroße Containerschiffe mit einer Kapazität von 18.000 TEU und mehr konzipiert wurde, wurde 2012 erstmals in Betrieb genommen. Durch jahrelange, iterative Innovation ist die Produktlinie inzwischen zu einem vollständigen Portfolio bestehend aus 3E, 3E PLUS und 3E Ultra herangewachsen, das den betrieblichen Anforderungen eines breiten Spektrums von Großschiffen gerecht wird und gleichzeitig hocheffizientes Be- und Entladen ermöglicht. Die Serie ist durch 52 erteilte Patente geschützt. Bis heute wurden mehr als 800 Einheiten weltweit ausgeliefert, was ZPMC eine führende Position auf dem globalen Markt für Hafenausrüstung verschafft.
In Zukunft wird ZPMC sein Engagement für ein umfassendes Qualitätsmanagement vertiefen und seine Anstrengungen verstärken, um die hohe Qualität der Fertigung und die technische Exzellenz als Markenzeichen der Marke ZPMC zu etablieren, um höhere Maßstäbe für die Branche zu setzen und den Ruf der Shanghaier Markenzertifizierung weiter zu stärken.
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Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.