BERLIN, 9. April 2026 /PRNewswire/ -- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) bei Hochrisikopersonen ab dem 1. April 2026 in die Regelversorgung zu überführen. Damit wird das Lungenkrebsscreening erstmals als strukturiertes nationales Programm etabliert.

Die Vergütung der Leistungen erfolgt zunächst extrabudgetär, also außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Zum 1. April 2026 werden insgesamt acht neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen, die dem Abschnitt 1.7.2 „Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen" zugeordnet sind.
Ein zentrales Merkmal der neuen Regelung ist, dass nicht nur die bildgebende Untersuchung vergütet wird, sondern der gesamte Screening-Prozess als strukturierter, operativer Ablauf definiert ist. Die einzelnen Prozessschritte sind klar im EBM abgebildet, sodass Krankenhäuser und Praxen nur dann abrechnen können, wenn alle organisatorischen, qualitativen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieser Wandel markiert einen Paradigmenwechsel von einer rein untersuchungszentrierten hin zu einer prozess- und betriebsorientierten Screening-Struktur.
Multizentrische Zusammenarbeit und unabhängige Zweitbefundung
Das Programm sieht nach der Erstbefundung eine unabhängige Zweitbefundung durch einen weiteren qualifizierten Facharzt vor. In komplexen Fällen kann zusätzlich eine multidisziplinäre Fallkonferenz erforderlich sein. Dies erfordert den Aufbau kooperativer, einrichtungsübergreifender Befundungsstrukturen.
Strukturierte Befundung und langfristiges Follow-up
Die Ergebnisse müssen in Form strukturierter Befundberichte dokumentiert werden, einschließlich quantitativer Parameter wie Größe, Volumen und Wachstumsdynamik pulmonaler Rundherde. Darüber hinaus ist ein regelmäßiges Follow-up – in der Regel im 12-Monats-Intervall – integraler Bestandteil des Programms und erfordert eine kontinuierliche Vergleichsanalyse der Bilddaten.
Datenschutz, Standardisierung und nationale Vernetzung
Die Umsetzung erfolgt unter strengen Datenschutzvorgaben gemäß DSGVO. Gleichzeitig erfordert das Programm standardisierte und interoperable Datenstrukturen, um eine konsistente Qualitätssicherung im nationalen Rahmen zu gewährleisten. Krankenhäuser müssen daher IT-Systeme einsetzen, die sowohl höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen als auch eine nahtlose Anbindung an übergeordnete Netzwerke ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund steigt der Bedarf an integrierten operativen Plattformen, die über reine KI-Analyse hinausgehen und Funktionen wie multizentrische Zusammenarbeit, Qualitätsmanagement und standardisierte Dokumentation unterstützen.
Coreline Soft reagiert auf die Einführung der extrabudgetären Vergütung mit einer verstärkten Marktausrichtung. Mit den Lösungen AVIEW LCS, AVIEW LCS Plus sowie der zentralen Managementplattform AVIEW HUB bietet das Unternehmen eine Plug-in-basierte Architektur, die sich nahtlos in bestehende PACS- und RIS-Systeme integrieren lässt und die abrechnungsfähige Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützt.
Im Rahmen des deutschen Lungenkrebsscreening-Projekts HANSE konnte Coreline Soft seine technologische Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen: Mit einer einzigen CT-Untersuchung lassen sich gleichzeitig Lungenkrebs, kardiovaskuläre Erkrankungen und Emphyseme analysieren. Die Lösungen sind bereits an führenden medizinischen Einrichtungen wie der Charité, in Heidelberg, Bonn sowie am Klinikum Chemnitz im Einsatz.
Auf dem Deutschen Röntgenkongress (RöKo) im Mai wird Coreline Soft praxisnahe Szenarien zur unabhängigen Zweitbefundung und multizentrischen Zusammenarbeit präsentieren, die gezielt auf die neuen Vergütungsstrukturen abgestimmt sind.
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Schülerinnen und Schüler in Österreich, die im Rahmen der staatlichen Digitalisierungsinitiative vergünstigte Laptops oder Tablets erhalten haben, sollen künftig besser vor nicht altersgerechten Online-Inhalten geschützt werden – und zwar nicht nur im Schulnetz. Eine vom Bildungsministerium bereitgestellte neue Sicherheitskonfiguration sorgt dafür, dass Apps und Websites mit radikalen, verstörenden, sexistischen oder pornografischen Inhalten auch dann gesperrt bleiben, wenn die Geräte über öffentliche oder private WLANs etwa im Zug oder im Schnellrestaurant mit dem Internet verbunden sind. Eltern können die Voreinstellungen erweitern und zusätzliche Sperren einrichten.
Seit Ende März steht den Schulen ein zentrales Konfigurationsservice des Ressorts zur Verfügung, mit dem die Jugendschutzeinstellungen automatisiert auf die Endgeräte aufgespielt werden können. Zielvorgabe des Bildungsministeriums ist eine "schnellstmögliche Umsetzung im April". Betroffen sind alle mehr als 600.000 Laptops und Tablets, die seit 2020 im Zuge der Digitalisierungsinitiative an Schülerinnen und Schüler ausgegeben wurden. Die Eltern sollen von den einzelnen Schulen über den Ablauf und den Zeitpunkt der Umstellung informiert werden.
Mit Stichtag 1. April hatten sich nach Angaben des Ministeriums bereits 14 Prozent der Mittel- und Sonderschulen sowie der AHS-Unterstufen an den zentralen Konfigurationsdienst angebunden. Zusätzlich gibt es eine nicht bezifferte Zahl von Schulen, die die Einstellungen eigenständig nach Anleitung umgesetzt haben. Bei der technischen Umsetzung meldet das Ressort bislang einen reibungslosen Verlauf, auch die Lehrergewerkschaft berichtet nach eigenen Angaben derzeit von keinen Beschwerden im Zusammenhang mit der neuen Konfiguration.
Kern des neuen Konzepts ist ein einheitlicher "Basisschutz", der bei Bedarf durch die Erziehungsberechtigten angepasst werden kann. Über das Bildungsportal oder gemäß den Vorgaben der jeweiligen Schule lassen sich einzelne Schutzfunktionen wie Webfilter oder die Installation von Apps individuell aktivieren und deaktivieren. Wer strengere Regeln wünscht, kann mithilfe lokaler Administratorenrechte zusätzliche Schutzsoftware aufspielen, etwa um auch die Bildschirmzeit der Kinder zu begrenzen. Für Eltern, denen der vom Ministerium vorgeschlagene Webfilter beispielsweise aus Datenschutzgründen zu weit geht, ist eine Opt-out-Lösung vorgesehen, mit der sich von Teilen der Voreinstellungen Abstand nehmen lässt.