BUDAPEST, Ungarn und SHENZHEN, China, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Sunwoda Electronic (Sunwoda), ein weltweit führender Anbieter von Lithium-Ionen-Batterietechnologien und -lösungen, und Tulip Innovation (Tulip), die Lizenzagentur für Lithium-Ionen-Batteriepatente im Besitz von LG Energy Solution und Panasonic Energy, haben im Rahmen des Lithium-Ionen-Batterie-Lizenzprogramms von Tulip eine Patentlizenzvereinbarung geschlossen.
Im Anschluss an die Vereinbarung werden die Parteien die anhängigen Rechtsstreitigkeiten in Deutschland, China und Korea zurückziehen und damit alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Batterietechnologie von LG Energy Solution und Panasonic Energy für Sunwoda und den Kunden von Sunwoda beilegen. Die Vertragsbedingungen bleiben vertraulich.
Die Parteien betonten, dass die Beilegung der weltweiten Rechtsstreitigkeiten durch den Abschluss eines Lizenzvertrags im besten Interesse beider Parteien sowie ihrer jeweiligen Unternehmen, Kunden und Interessengruppen liege. Die Einigung beseitigt die Unsicherheit, die Beeinträchtigungen und die erheblichen Kosten, die mit einem fortgesetzten Rechtsstreit verbunden waren.
Informationen zu Tulip Innovation
Tulip Innovation Kft., ein Unternehmen des Tulip-Konzerns, der sich auf Lizenzgeschäfte spezialisiert hat, leitet das Lithium-Ionen-Batterieprogramm von seinem Standort in Ungarn aus, dem Zentrum der europäischen Batterieproduktion. Alle Programme des Tulip-Konzerns basieren auf einem Team aus Lizenzierungsexperten mit jahrzehntelanger Erfahrung, einer einzigartigen Kombination aus starken Branchenkontakten sowie Fachwissen in der Verhandlung und Verwaltung von Patentlizenzen. Die Mission von Tulip besteht darin, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die patentierte Technologien einsetzen, um sicherzustellen, dass diese Zugang zu den soliden IP-Portfolios von Tulip haben. Weitere Informationen finden Sie unter, www.tulipinnovation.com und.
Informationen zu Sunwoda Electronic
Sunwoda Electronic Co. Ltd wurde 1997 gegründet und 2011 an der Börse von Shenzhen notiert (Aktiencode: 300207). 2022 wurden erfolgreich Global Depositary Receipts (GDRs) an der SIX Swiss Exchange emittiert. Heute ist Sunwoda ein weltweit führendes Unternehmen in der Lithium-Ionen-Batterieindustrie.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.