Trina Storage vervollständigt Compliance-Rahmenwerk und stärkt Wettbewerbsfähigkeit in der EU durch strategische Zusammenarbeit mit UL Solutions

04.03.2026

Die Einhaltung der EU-Batterieverordnung wurde auf dem Energy Storage Summit in London anerkannt, wodurch die führende Rolle Europas im Bereich der Regulierung gestärkt wurde

LONDON, 4. März 2026 /PRNewswire/ -- Trina Storage, ein globaler Anbieter von Energiespeicherlösungen, nahm am Energy Storage Summit London 2026 teil, stellte seine vollständig integrierten Energiespeicherlösungen von der Zelle bis zum Wechselstrom vor und beteiligte sich an Branchendiskussionen über wichtige Markttrends und regulatorische Entwicklungen. Während der Veranstaltung erhielt Trina Storage von UL Solutions eine Anerkennung für die erfolgreiche Entwicklung eines Compliance-Rahmens und die Durchführung von Schulungen zur EU-Batterieverordnung (2023/1542). Damit unterstreicht das Unternehmen seine Bereitschaft, Kunden in allen europäischen Märkten mit vollständig qualifizierten Energiespeichersystemen zu unterstützen.

UL Solutions presented Trina Storage with formal recognition of its EU Battery Regulation Compliance Framework at Energy Storage Summit London.

Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 legt umfassende Anforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien fest, einschließlich Design, Produktion, Verwendung, Wiederverwendung und Recycling. Sie führt Verpflichtungen in Bezug auf Kennzeichnung, Angaben zu Leistung und Haltbarkeit, Berichterstattung über den CO2-Fußabdruck, eingeschränkte Stoffe, erweiterte Herstellerverantwortung und Sorgfaltspflicht ein, deren schrittweise Umsetzung bis 2036 fortgesetzt wird.

Trina Storage erfüllt alle derzeit geltenden Anforderungen für Energiespeichersysteme im Versorgungsmaßstab auf dem europäischen Markt und hat sein Compliance-Framework so strukturiert, dass es auch mit zukünftigen regulatorischen Entwicklungen im Einklang steht. Dazu gehören die CE-Kennzeichnung und -Etikettierung, Leistungs-, Haltbarkeits- und Sicherheitserklärungen sowie Upgrades des Batteriemanagementsystems (BMS), um die Transparenz hinsichtlich des Zustands und der Lebensdauer aller eingesetzten Systeme zu gewährleisten.

UL Solutions führte eine unabhängige Überprüfung des Compliance-Rahmens von Trina Storage durch und erbrachte Dienstleistungen, die Trina Storage dabei unterstützten, die Anforderungen der aktuellen EU-Batterieverordnung zu erfüllen. Das modulare, betriebsbereite System integriert die Compliance in die täglichen Geschäftsprozesse über den gesamten Lebenszyklus der Batterien hinweg und bietet eine strukturierte Anpassungsfähigkeit an zukünftige regulatorische Entwicklungen, wodurch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Trina Storage auf dem EU-Markt zuverlässig sichergestellt wird.

„UL Solutions hat es sich zur Aufgabe gemacht, Hersteller bei der Navigation durch komplexe regulatorische Umfelder zu unterstützen", sagte Katja Parker-Akentieva, Global Director of Enterprise Sustainability in der Renewables Advisory Group bei UL Solutions. „Das Compliance-Framework von Trina Storage steht in starker Übereinstimmung mit der EU-Batterieverordnung und trägt dazu bei, eine solide Grundlage für den sicheren, transparenten und nachhaltigen Einsatz von Energiespeichern in ganz Europa zu schaffen."

„Compliance ist nicht nur eine regulatorische Verpflichtung – sie ist eine strategische Grundlage für Vertrauen, Bankfähigkeit und langfristiges Wachstum auf dem europäischen Energiespeichermarkt", sagte Gabriele Buccini, Leiter von Trina Storage Europe. „Durch den Aufbau eines systematischen, transparenten Compliance-Rahmens und die Zusammenarbeit mit führenden Drittpartnern wie UL Solutions ermöglichen wir unseren Kunden, mit Zuversicht voranzuschreiten und gleichzeitig die EU-Anforderungen vollständig zu erfüllen."

Trina Storage engagiert sich weiterhin für die Förderung von regulatorischer Führungsstärke, Systemsicherheit und Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus hinweg und unterstützt sowohl die Ziele Europas im Bereich saubere Energie als auch die globale Energiewende mit bankfähigen, konformen und leistungsstarken Energiespeicherlösungen.

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2920088/UL_Solutions_presented_Trina_Storage_formal_recognition_EU_Battery_Regulation.jpg

 

 

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Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.