SINGAPUR, 9. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Gewinner des deutschen Red Dot Design Award 2026 wurden offiziell bekannt gegeben. Fünf der Vorzeigeprodukte von SUNMI Technology wurden ausgezeichnet: das CPad Business Tablet, CPad PAY, das interaktive Display FLEX 3, das V3-Handheld-POS-Terminal und der L3-Industrie-PDA. Diese Produkte zeichnen sich durch drei zentrale Designkonzepte aus: Integration, Vielseitigkeit und am Menschen orientiertes Design.

Der Red Dot Award gilt als „Oscar" des weltweiten Industriedesigns und legt strenge Bewertungskriterien zugrunde, die Ästhetik, Ergonomie, Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Anwendungsszenarien sowie Nachhaltigkeit umfassen. SUNMI setzt auf originäre Entwicklungen für gewerbliche Einsatzszenarien und lehnt grob angepasste Verbrauchergeräte ab. Alle ausgezeichneten Produkte wurden eigens für reale gewerbliche Anwendungen wie Kassenbetrieb, Essenslieferungen, Inspektionen in der Industrie und Filialbetrieb entwickelt. Damit decken sie das gesamte Spektrum gewerblicher Anwendungen ab und lassen sich flexibel an unterschiedliche Einsatzbereiche anpassen. Gleichzeitig setzt SUNMI ESG-Konzepte um und verwendet umweltfreundliche Materialien sowie modulare Strukturen, um die Lebensdauer der Geräte zu verlängern, den Einsatz von Verbrauchsmaterialien zu reduzieren und ein CO2-armes, langlebiges Design zu realisieren, das die Nachhaltigkeitskriterien des Red Dot Award in besonderem Maße erfüllt.
Diese Auszeichnungen sind das Ergebnis von SUNMIs langfristigem Engagement für eine nachhaltige Gesellschaft, eigenständige Forschung und Entwicklung für gewerbliche Anwendungen sowie ESG. In Zukunft wird SUNMI an seinen Kernkonzepten festhalten, die Grenzen des gewerblichen Industriedesigns weiter erweitern und Unternehmen weltweit mit nutzerorientierten, umweltfreundlichen sowie hochwertigen Produkten unterstützen.
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.