KYOTO, Japan, 10. August 2026 /PRNewswire/ -- ROHM Co., Ltd. hat ein Terahertz(THz)-Wellen-Oszillationsbauelement der zweiten Generation entwickelt, das auf Resonanztunneldioden (RTDs) basiert. ROHM stellt das Bauelement über das Terahertz-Wellen-Evaluierungs-Kit RTD-EVK-G2 zur Verfügung, das ein Musterbauteil, Kabel und ein Evaluierungsboard umfasst. Das Kit ermöglicht es Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die Oszillation und Detektion von THz-Wellen in einer kompakten Entwicklungsumgebung zu evaluieren.
Foto: EVK
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Terahertz-Wellen liegen im Frequenzbereich zwischen Radiowellen und Licht und verbinden die Durchdringungseigenschaften von Radiowellen mit der geradlinigen Ausbreitung von Licht. Da sie einzigartige Absorptionseigenschaften bei Polymeren, Feuchtigkeit und anderen Substanzen aufweisen, werden sie voraussichtlich in der zerstörungsfreien Prüfung ohne ionisierende Strahlung, in medizinischen und gesundheitsbezogenen Anwendungen sowie in der hochauflösenden Radarsensorik zum Einsatz kommen. Herkömmliche Terahertz-Systeme erfordern jedoch große Geräte und hohe Implementierungskosten, was es für neue Unternehmen und Forschungseinrichtungen schwierig macht, in diesen Bereich einzusteigen oder eine Kommerzialisierung voranzutreiben.
Seit Ende der 2000er Jahre betreibt ROHM gemeinsame Forschungsprojekte mit Universitäten und Forschungseinrichtungen, um THz-Oszillations- und Detektionsbauelemente unter Verwendung von RTDs zu entwickeln. 2024 begann ROHM mit der Bereitstellung von Mustern der Produkte der ersten Generation und erzielte dabei im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren eine erhebliche Verkleinerung und Kostensenkung.
Das Bauelement der zweiten Generation von ROHM erfüllt die wachsende Nachfrage nach verbesserter Signalqualität bei der Anwendungsentwicklung. Es behält die gleiche kompakte Chipgröße von 0,5 × 0,5 mm wie das Produkt der ersten Generation bei und verfügt gleichzeitig über einen internen Aufbau, der eine etwa viermal höhere Ausgangsleistung als das Vorgängerprodukt ermöglicht, die maximal 40 Mikrowatt erreicht. Dies verbessert die Erkennbarkeit von THz-Wellen nach der Durchstrahlung oder Reflexion an Zielobjekten, wodurch sich das Bauteil für Sensor- und Bildgebungsanwendungen eignet, die eine hohe Signalqualität erfordern.
Das Bauteil ist in demselben 4,0 × 4,3 mm großen PLCC-Gehäuse untergebracht und behält damit die branchenweit kleinste* Grundfläche bei. Dadurch lassen sich Evaluierungsumgebungen auch unter beengten Platzverhältnissen aufbauen. Im Vergleich zu anderen THz-Erzeugungsverfahren erzeugt der RTD-Ansatz weniger Wärme und verbraucht weniger Strom, was den Aufwand für die Anwendungsentwicklung sowohl in Unternehmen als auch in Forschungseinrichtungen verringert.
*ROHM-Studie vom 4. August 2026
Abbildung: Funktionen
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.