Leo Cancer Care erhält CE-Kennzeichnung für Marie® und treibt damit die aufrechte Strahlentherapie in Europa voran

21.05.2026

Die CE-Zulassung von Leo Cancer Care für Marie® markiert einen grundlegenden Wandel in der Art und Weise, wie Strahlentherapie in ganz Europa durchgeführt wird.

CRAWLEY, England, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Leo Cancer Care gab heute bekannt, dass sein Flaggschiffprodukt, das aufrechte (upright) Marie®-Strahlentherapiesystem, die CE-Kennzeichnung erhalten hat. Damit ist der Weg für den kommerziellen Einsatz in ganz Europa geebnet und ein bedeutender Fortschritt in der Durchführung von Strahlentherapien erzielt worden. Mit dieser Zulassung hält eine Technologie zur Behandlung in aufrechter Position Einzug in Europa, die in den Vereinigten Staaten bereits klinische Bedeutung erlangt hat.

Marie, Leo Cancer Care's Upright Particle Therapy Solution

Ein neuer, patientenzentrierter Ansatz 

Seit Jahrzehnten müssen Patienten bei der Strahlentherapie flach liegen und stillhalten – ein Ansatz, der alles geprägt hat, vom Systemdesign bis hin zu den klinischen Arbeitsabläufen. Marie® stellt diese Konvention grundlegend in Frage. Durch die Möglichkeit der Behandlung in aufrechter Position führt Leo Cancer Care ein neues Paradigma ein: eines, das darauf ausgelegt ist, den Patienten wirklich in den Mittelpunkt der Versorgung zu stellen.

„Dies ist mehr als ein regulatorischer Meilenstein – es markiert den Moment, in dem die aufrechte Strahlentherapie für Patienten in Europa klinische Realität wird", sagte Stephen Towe, CEO von Leo Cancer Care. „Marie® definiert neu, was in der Krebsbehandlung möglich ist, indem sie ein menschenzentriertes Design mit der Flexibilität kombiniert, sowohl aktuelle als auch neu entstehende Behandlungsmodalitäten zu unterstützen."

Durch die Ermöglichung der Behandlung in aufrechter Position hat Marie zudem das Potenzial, die Gestaltung von Behandlungsräumen zu vereinfachen und die betriebliche Effizienz von Krebszentren zu verbessern.

Aufrechte Strahlentherapie, konzipiert für die Integration mit neuen und zukünftigen Therapien

Marie® ist die erste Lösung ihrer Art, die die aufrechte Patientenpositionierung mit einer strahlungsunabhängigen Architektur kombiniert, die mit verschiedenen Partikeltherapieverfahren kompatibel ist. Dies positioniert Marie® nicht nur als Innovation, sondern als zukunftsfähige Plattform für die Strahlentherapie der nächsten Generation.

Zu den wichtigsten potenziellen Vorteilen gehören:

  • Ein natürlicheres und angenehmeres Behandlungserlebnis für Patienten
  • Verbesserte Behandlungsmöglichkeiten, einschließlich der Unterstützung für adaptive Online- und Arc-Therapie
  • Verbesserte Zugänglichkeit für Einrichtungen, die keine traditionellen Partikeltherapie-Lösungen implementieren können
  • Eine flexible Plattform, die zukünftige Fortschritte in der Strahlentherapie unterstützen soll

Einführung dieser fortschrittlichen Behandlungsmethode in Europa

Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass Marie die höchsten europäischen Standards für Sicherheit, Leistung und klinische Einsatzbereitschaft erfüllt – das Ergebnis jahrelanger Forschung, Entwicklung und klinischer Zusammenarbeit mit Partnern aus dem gesamten Bereich der Strahlentherapie.

Das Centre Léon Bérard, ein Krankenhaus, das sich ausschließlich der Krebsbehandlung und -forschung widmet, ist ein langjähriger Forschungspartner von Leo Cancer Care. Nach der Erteilung der CE-Kennzeichnung wird die Zusammenarbeit nun ausgeweitet und sich auf die anatomische Bildgebung und Positionierung in aufrechter Haltung unter Nutzung der aufrechten CT-Fähigkeiten von Marie konzentrieren.

Ein entscheidender Fortschritt bei der Erweiterung der Grenzen der Hadrontherapie

Für Leo Cancer Care ist dieser Meilenstein erst der Anfang, da die Installationen in Europa mit dem Centro Nazionale di Adroterapia Oncologica (CNAO) in Italien begonnen haben, mit dem Ziel, noch vor Jahresende mit den Behandlungen zu beginnen.

Der Generaldirektor des Centro Nazionale di Adroterapia Oncologica, Dr. Sandro Rossi, äußerte sich zur Zusammenarbeit mit Leo Cancer Care (LCC):

„Die Integration des LCC-Systems für die aufrechte Positionierung in unseren klinischen Arbeitsablauf ist ein wegweisender Meilenstein für das CNAO. Durch die Kombination der innovativen Technologie von LCC mit unserem horizontalen Multi-Ionenstrahl führen wir eine hochentwickelte neue Behandlungsmethode ein, die darauf ausgelegt ist, die Behandlungspräzision zu optimieren und den klinischen Durchsatz grundlegend zu steigern.

Diese Synergie zwischen Technologien für die aufrechte Positionierung und unserer klinischen Expertise leistet noch mehr: Sie bekräftigt unser Engagement für die Bereitstellung zugänglicher, patientenorientierter, individuell zugeschnittener und fortschrittlicher onkologischer Lösungen. Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit dem Team von Leo Cancer Care auf dem Weg zur Installation, Inbetriebnahme und den ersten Patientenbehandlungen."

Nachdem die behördliche Zulassung nun vorliegt, arbeitet Leo Cancer Care mit anderen führenden Krebszentren in ganz Europa zusammen, um die aufrechte Strahlentherapie in die klinische Praxis zu bringen und die Einführung einer Lösung zu beschleunigen, die sowohl die Behandlungspräzision als auch das Patientenerlebnis in den Vordergrund stellt.

Foto: https://mma.prnewswire.com/media/2984245/LEOCC_Marie.jpg

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Leo Cancer Care Logo

 

 

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.