SHANGHAI, 4. Juni 2026 /PRNewswire/ -- HYXI (ehemals „HYXiPOWER"), ein weltweit tätiger Innovator im Bereich Smart Energy, präsentierte auf der SNEC 2026 unter dem Motto „Smarter Energy for All" sein neuestes KI-basiertes Smart-Energy-Ökosystem und stellte dabei seine Vision einer KI-basierten Energieautarkie für Privathaushalte, Gewerbe- und Industriekunden sowie Energieversorger in den Vordergrund.

Im Rahmen der Veranstaltung schloss HYXI zudem strategische Kooperationsvereinbarungen mit globalen Partnern wie BM Energy, Solarever, Vision Grid Solutions und Longshine Technology ab und festigte damit seine weltweite Zusammenarbeit.
Zu den wichtigsten Highlights zählten HYXI Aura und HYXI Halo, die das Energieportfolio von HYXI für Privathaushalte von Notstromversorgungslösungen für das gesamte Haus auf flexiblere Anwendungen für den täglichen Energiebedarf ausweiten. Beide Produkte werden auf der Intersolar Europe 2026, die vom 23. bis 25. Juni stattfindet, ihre offizielle Premiere feiern.
HYXI Aura ist ein vollständig integriertes Energiespeichersystem für Privathaushalte, das entwickelt wurde, um die Notstromversorgung und das Energiemanagement im gesamten Haus zu vereinfachen. Das System verfügt über eine echte All-in-One-Architektur, die kein zusätzliches Gateway erfordert, und unterstützt einen nahtlosen Wechsel zwischen Netz- und Inselbetrieb, eine flexible Batterieerweiterung sowie eine intelligente Energiekoordination für das gesamte Haus.
HYXI Halo wurde als steckbares, wechselstromgekoppeltes Mikro-Energiespeichersystem konzipiert und erweitert dank seines leichten, modularen Designs die Energieversorgung im Smart Home auf Balkon-PV-Anlagen, mobile Stromversorgung und Außenanwendungen. Das System ist ab 3 kWh erhältlich und auf bis zu 18 kWh erweiterbar. Es unterstützt eine bidirektionale Ausgangsleistung von 3000 W und bis zu 10.000 Ladezyklen und bietet Privathaushalten somit mehr Flexibilität und langfristige Zuverlässigkeit.
Für C&I-Anwendungen stellte HYXI das „HYXI Atlas All-in-One Liquid Cooling ESS vor, das auf kompakten Aufbau, hohe Betriebseffizienz und intelligente Energieoptimierung ausgelegt ist. Das System basiert auf einer Sicherheitsarchitektur in Automobilqualität und einem KI-gestützten Wärmemanagement und unterstützt gewerbliche Anwender dabei, ihre Energieeffizienz zu verbessern und den langfristigen Wert ihrer Anlagen zu maximieren.
HYXI stellte außerdem seine EcoSavvy String-Wechselrichterserie für Privathaushalte und die 2500W Mikro-Wechselrichterlösung vor. Die neuen Modelle mit einer Leistung von 2 bis 3,6 kW erzielen dank SiC-Leistungshalbleitern der nächsten Generation und einer optimierten Topologie einen Wirkungsgrad von bis zu 98,3 % und unterstützen leistungsstarke PV-Module, eine einfache Installation sowie eine intelligente Energiekoordination.
Das Herzstück des Ökosystems bildet das HYXI Muse AI Native Energy OS, das KI-Fähigkeiten in den Bereichen Energieerzeugung, -speicherung und -verbrauch sowie bei der Cloud-Edge-Koordination integriert. Das auf der HYXI Cloud basierende System ermöglicht eine intelligente Energieplanung, KI-gestützte Betriebs- und Wartungsabläufe, vorausschauendes Sicherheitsmanagement sowie die künftige Integration von virtuellen Kraftwerken (VPP).
„Die Energiesysteme der Zukunft werden nicht nur vernetzt sein, sondern auch zunehmend autonom", sagte Liu Chao, Geschäftsführer von HYXI. „Durch die umfassende Integration von KI in Energietechnologien strebt HYXI den Aufbau intelligenterer, anpassungsfähigerer und sich selbst optimierender Energiesysteme an, die für Nutzer weltweit langfristigen Mehrwert schaffen."
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.