HANGZHOU, China, 24. August 2026 /PRNewswire/ -- Da immer mehr Hausbesitzer nach einer zuverlässigen Notstromversorgung für das gesamte Haus suchen, sind herkömmliche Lösungen oft nach wie vor komplex in der Installation und in ihrer Flexibilität eingeschränkt.

Heute hat Hoymiles die brandneuen Geräte HiSwitch und HiBox vorgestellt – entwickelt für den Einsatz mit dem All-in-One-Batterie-Energiespeichersystem (BESS) HiOne für einen nahtlosen Netzausfall-Umschaltvorgang, um die Notstromversorgung des gesamten Hauses einfacher, erweiterbarer und praktischer zu gestalten.
HiSwitch: Einfachere Notstromversorgung, Fünf-in-Eins-Design für wesentliche Funktionen
Der HiSwitch vereint Umschalter, Leistungsschalter, Zähler, Bypass-Schalter und Stromwandler (CT) in einem Gerät und bietet so eine kompakte Notstromlösung für das gesamte Haus mit weniger Komponenten, Verkabelung und Arbeitsaufwand. Er ist etwa so groß wie ein Standard-Stromzähler und wird dank seiner DIN-Schienen-Konstruktion direkt in den Verteilerkasten eingebaut, wodurch Bohrungen in die Wand und eine aufwendige Neuverlegung von Kabeln entfallen.
Mit einem maximalen Bypass-Strom von 100 A unterstützt der HiSwitch eine Vielzahl von Lasten, von Beleuchtung und Küchengeräten bis hin zu anderen Hochleistungsgeräten.
HiSwitch bietet außerdem folgende Funktionen:
HiBox: Professionelle Steuerung mit Raum für Wachstum
Die HiBox dient als zentrale Schaltstelle für die Notstromversorgung des gesamten Hauses und ermöglicht gleichzeitig die Erweiterung des Energiesystems, wenn der Bedarf des Haushalts wächst.
Zu den wichtigsten Merkmalen gehören:
Ein All-in-One-Ökosystem – mehr Möglichkeiten zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit
„Eine Notstromversorgung für das gesamte Haus sollte keine Kompromisse bei der Flexibilität der Installation erfordern", sagte Guy Rong, Vizepräsident von Hoymiles. „Mit HiBox und HiSwitch bieten wir zwei Ansätze zum Aufbau robuster Energieversorgungssysteme für Privathaushalte, die alles in einem einzigen, integrierten Energie-Ökosystem vereinen."
Durch die Kombination von HiOne, HiBox und HiSwitch möchte Hoymiles mehr Haushalten helfen, den Weg zu einer intelligenteren und robusteren Energieunabhängigkeit einzuschlagen
Erfahren Sie mehr über HiOne

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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.