GLOBALE STUDIE ZEIGT WACHSENDE KLUFT ZWISCHEN KI-AMBITIONEN UND KI-KOMPETENZ DER BELEGSCHAFT

21.05.2026
  • 45 % der Führungskräfte erwarten, dass KI-Agenten innerhalb eines Jahres in Arbeitsabläufe integriert werden; nur 30 % der Beschäftigten sagen das Gleiche
  • Lediglich 22 % der Führungskräfte sind sehr zuversichtlich, dass ihre Unternehmen zukunftsfähige Kompetenzen innerhalb der Belegschaft entwickeln
  • Nur 36 % der Führungskräfte geben an, dass ihre Personalstrategie klar aufzeigt, wie KI Chancen für Beschäftigte schafft; nur 39 % beziehen Beschäftigte direkt in die Neugestaltung von Arbeitsplätzen ein

ZÜRICH, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Eine globale Studie der Adecco Group unter 2000 Führungskräften der obersten Unternehmensebene in 13 Ländern zeigt, dass Unternehmen die Einführung von KI beschleunigen. Vielen fehlt jedoch die nötige klare Führung, das Vertrauen der Belegschaft sowie der Aufbau von Kompetenzen, um die Einführung in messbare Ergebnisse zu überführen. Die Befragten sind für mehr als 8,6 Millionen Beschäftigte verantwortlich und ihre Antworten geben damit aus Sicht der obersten Führungsebene Einblick darin, wie KI Strategie und Kompetenzen verändert und wie gut Unternehmen organisatorisch darauf vorbereitet sind.

 

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Der Bericht „The human premium: Leadership beyond the algorithm" (Der menschliche Mehrwert: Führung jenseits des Algorithmus) zeigt, dass 45 % der Führungskräfte erwarten, dass KI-Agenten innerhalb der nächsten 12 Monate in Arbeitsabläufe integriert werden. Doch nur 36 % geben an, dass ihre Personalstrategie klar aufzeigt, wie KI Chancen für Beschäftigte schaffen wird. Dies verweist auf eine wachsende Kluft zwischen den KI-Ambitionen der Unternehmen und der KI-Kompetenz ihrer Belegschaft.

Denis Machuel, Geschäftsführer von The Adecco Group, sagte:

„KI mag sich mit Softwaregeschwindigkeit entwickeln, doch Vertrauen in Organisationen entsteht im menschlichen Tempo. Unternehmen, die diese Kluft ignorieren, werden Schwierigkeiten haben, Pilotprojekte in Leistung umzusetzen. Erfolgreich werden diejenigen sein, die Technologie mit Transparenz, Verantwortlichkeit sowie einem klaren Weg verbinden, wie Beschäftigte sich anpassen können. Unternehmensleiter tragen eine grundlegende Verantwortung dafür, dass Menschen und Technologie harmonisch zusammenarbeiten können."

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.