GIGABYTE stellt auf der COMPUTEX 2026 unter dem Motto ENTER INFINITY das neue KI-Ökosystem und immersive Computererlebnisse vor

28.05.2026

TAIPEH, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- GIGABYTE, einer der weltweit führenden Hersteller von Motherboards, Grafikkarten und Hardware-Lösungen, kündigt die Teilnahme an der COMPUTEX 2026 unter dem Motto „ENTER INFINITY" an. Dort präsentiert das Unternehmen ein breites Consumer-Produktportfolio mit Motherboards, Grafikkarten, PC-Komponenten, Laptops, Monitoren und Peripheriegeräten. Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums von GIGABYTE spiegelt der Showcase vier Jahrzehnte technischer Innovation wider und gibt zugleich einen Ausblick auf das nächste Kapitel der Marke: KI-Technologie, immersive Gaming-Erlebnisse, anspruchsvolles Design und intelligente Computing-Erlebnisse.

GIGABYTE Brings ENTER INFINITY to COMPUTEX 2026, Previewing Its AI Ecosystem and Immersive Computing Experiences

Unter dem Motto „ENTER INFINITY" verbindet GIGABYTE langjähriges technisches Know-how mit einer zukunftsweisenden Vision für das KI-Zeitalter. Der Showcase zeigt, wie KI-Technologien in das Ökosystem von GIGABYTE integriert werden – etwa durch intelligente Systemoptimierung, lokales KI-Computing und KI-gestützte Nutzererlebnisse. Von KI-basiertem Performance-Tuning und Kreativ-Workflows bis hin zu KI-PCs und Edge-KI-Anwendungen demonstriert GIGABYTE, wie die Integration von Hardware und Software moderne KI-Lösungen in den Bereichen Gaming, Content Creation, Produktivität und Alltagsnutzung nutzbar macht.

Als Teil des 40-jährigen Jubiläums wird GIGABYTE ausgewählte Motherboards, Grafikkarten, Gehäuse und Peripheriegeräte der limitierten INFINITY-Serie vorstellen. Angeführt von AORUS, GIGABYTEs Premium-Gaming-Marke, kombiniert die INFINITY-Serie besondere Designelemente mit leistungsstarker Hardware und steht für das kontinuierliche Streben der Marke nach hoher Leistung, Designqualität und überzeugenden Nutzererlebnissen für die nächste Generation von Gaming und intelligentem Computing.

Über die INFINITY-Serie hinaus wird GIGABYTE einen umfassenden Consumer-Showcase präsentieren, der sich auf KI-Computing und Gaming-Innovationen konzentriert. Das KI-Ökosystem umfasst KI-PCs, KI-BOX- und KI-TOP-Lösungen und bietet lokale KI-Beschleunigung, skalierbare KI-Workflows und intelligente Systemoptimierung für unterschiedliche Anwendungsszenarien. Im Bereich Gaming stellt GIGABYTE leistungsstarke PC-DIY-Hardware vor, darunter Motherboards, Grafikkarten und OLED-Gaming-Monitore, die auf reaktionsschnelles Gameplay und eindrucksvolle visuelle Erlebnisse ausgelegt sind. Ergänzt wird das Portfolio durch Designkonzepte wie Cable-STEALTH-PC-Builds und Wood-Edition-Produkte, die Gaming-Performance und ästhetisches Design miteinander verbinden.

Besucher finden den GIGABYTE Consumer Stand #M0520 im Nangang Exhibition Center, Halle 1, 4. Etage. Der Enterprise Stand #K0802 befindet sich in der 1. Etage. Während der Ausstellung können Besucher an Aktivitäten vor Ort teilnehmen und exklusive Geschenke erhalten, solange der Vorrat reicht. Nutzer, die die Veranstaltung nicht besuchen können, haben ab dem 1. Juni 2026 die Möglichkeit, am „40th Anniversary INFINITY Series Quiz" teilzunehmen und eine AORUS GeForce RTX™ 5090 INFINITY 32G Grafikkarte zu gewinnen. Weitere Informationen finden Sie unter https://bit.ly/COMPUTEX_2026_GIGABYTE_Consumer_ww

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2986784/COMPUTEX_2026_Preview_KV.jpg 

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.