GIGABYTE Produkte mit dem COMPUTEX 2026 Best Choice Award ausgezeichnet

21.05.2026

TAIPEH, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- GIGABYTE, einer der führenden Hersteller von Computer-Hardware, freut sich bekannt zu geben, dass mehrere Produktneuheiten mit dem COMPUTEX 2026 Best Choice Award ausgezeichnet wurden, der innovative KI-Technologien in den Kategorien Motherboards, Grafikkarten und Laptops würdigt. Die Auszeichnung unterstreicht den Anspruch von GIGABYTE, skalierbare KI-Anwendungen durch Plattformen zu unterstützen, die hohe Leistung und Stabilität für Gaming- und Produktivitätsanforderungen bieten.

GIGABYTE's Cutting-edge Innovations Recognized with COMPUTEX 2026 Best Choice Award

Das X870E AORUS XTREME X3D AI TOP wurde als Flaggschiff-Motherboard ausgezeichnet. Es wurde für lokales KI-Computing entwickelt und ist auf die Anforderungen generativer KI sowie professioneller Workloads ausgerichtet, bei denen konstante Leistung, effizientes Wärmemanagement und schnelle Datenverarbeitung entscheidend sind. Im Mittelpunkt steht der X3D Turbo Mode 2.0, der auf einem integrierten dynamischen KI-Übertaktungsmodell und einem Hardware-Chip basiert, um CPU-Parameter in Echtzeit zu optimieren. Durch die Anpassung von Taktfrequenz, Leistungsaufnahme und thermischem Verhalten an die jeweilige Workload kann die Leistung gesteigert werden, während die Systemstabilität unterstützt wird. Ergänzt wird dies durch eine verstärkte Architektur, Echtzeit-Systemüberwachung, die CPU Thermal Matrix sowie die aktive DDR Wind Blade XTREME-Kühlung.

Die AORUS RTX 5090 AI BOX wurde für ihre externe KI- und Grafikleistung ausgezeichnet. Sie ermöglicht Laptops eine GPU-Leistung auf nahezu Desktop-Niveau und setzt dabei auf eine vollständig integrierte lokale KI-Computing-Lösung für den Einsatz am Netzwerkrand. Ausgestattet mit einer GeForce RTX 5090 auf Basis der NVIDIA Blackwell-Architektur, Thunderbolt 5 und 32 GB VRAM liefert sie mehr als 3.000 AI TOPS für generative KI, LLM-Inferenz und anspruchsvolle Grafik-Workloads. Der GPU Selector bietet zusätzliche Flexibilität durch die Zuweisung von Anwendungen per Drag-and-Drop, sodass Nutzer Aufgaben je nach Bedarf auf die interne GPU, die AORUS AI BOX eGPU oder Laptop-Umgebungen mit mehreren GPUs verteilen können.

Das AORUS MASTER 16 wurde für seine stabile und zuverlässige Leistung bei langanhaltenden Workloads ausgezeichnet – von Spielen mit hohen Bildraten und 4K-Videobearbeitung bis hin zu 3D-Rendering und lokalem KI-Computing. Ein zentraler Faktor dabei ist GiMATE, der exklusive KI-Agent von GIGABYTE, der Stromverbrauch, Kühlung und Leistung je nach Nutzungsszenario optimiert. Unterstützt wird dies durch das fortschrittliche WINDFORCE INFINITY EX-Kühlsystem, das auf leistungsstarken Betrieb in einem nur 19,9 mm dünnen Gehäuse ausgelegt ist und bei geringer Auslastung einen besonders leisen Betrieb ermöglicht. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz bei der Systemintegration stärkt GIGABYTE seine Position im Segment der Gaming-Flaggschiff-Laptops.

Zusammen spiegeln diese Innovationen die Vision von GIGABYTE wider, lokales KI-Computing in ein integriertes, skalierbares KI-Ökosystem zu überführen, das Desktop-, Edge- und Mobilplattformen umfasst. Weitere Produktdetails finden sich auf der GIGABYTE-Webseite.

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2971657/GIGABYTE_s_Cutting_edge_Innovations_Recognized_COMPUTEX_2026_Best_Choice_Award.jpg

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/gigabyte-produkte-mit-dem-computex-2026-best-choice-award-ausgezeichnet-302775917.html

Other news

Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.