TAIPEI, 26. August 2026 /PRNewswire/ -- GIGABYTE, die weltweit führende Computermarke, kündigte das Spielepaket Onimusha: Way of the Sword für kompatible Grafikkarten und Gaming-Desktops mit den neuesten AMD-Technologien an. Das Paket umfasst ausgewählte Produkte mit AMD Radeon™ RX 9070 XT-, RX 9070- oder RX 9070 GRE-Grafikkarten und vereint die AMD RDNA™ 4-Architektur, fortschrittliches Raytracing und AMD HYPR-RX-Technologien mit dem WINDFORCE-Kühlsystem von GIGABYTE und dem patentierten Hawk-Lüfter, um ein leistungsstarkes Gaming-Erlebnis für den mit Spannung erwarteten Action-Titel zu bieten.
Die Grafikkarten der GIGABYTE Radeon™ RX 9070 XT-, RX 9070- und RX 9070 GRE-Serien nutzen die AMD RDNA™ 4-Architektur, um eine verbesserte Gaming-Leistung und fortschrittliches Raytracing für ein beeindruckendes visuelles Erlebnis zu bieten. AMD HYPR-RX kombiniert darüber hinaus leistungssteigernde Technologien, um ein flüssigeres und reaktionsschnelleres Gameplay zu ermöglichen. Als Ergänzung zur GPU-Leistung verfügt das WINDFORCE-Kühlsystem von GIGABYTE über den Hawk-Lüfter, der den Luftdruck um bis zu 53,6 % und das Luftvolumen um bis zu 12,5 % erhöht und so eine stabile Leistung bei anspruchsvollen Gaming-Sessions gewährleistet.
Das Spielepaket ist mit ausgewählten AORUS PRIME 5 Gaming-Desktops erhältlich, die mit dem AMD Ryzen™ 7 9800X3D-Prozessor ausgestattet sind. Der AORUS PRIME 5 wurde für leistungsstarkes Gaming entwickelt und kombiniert eine umfassende Kühllösung mit umfangreichen Anschlussmöglichkeiten für ein optimiertes Plug-and-Play-Erlebnis.
Vom 25. August bis zum 26. September 2026 erhalten Gamer, die berechtigte Grafikkarten der GIGABYTE Radeon™ RX 9070 XT-, RX 9070- oder RX 9070 GRE-Serie oder ausgewählte AORUS PRIME 5 AP551-Desktops bei teilnehmenden Einzelhändlern oder Online-Händlern kaufen, über AMD einen Gutscheincode für Onimusha: Way of the Sword. Das Spiel erscheint am 4. September 2026, und die Gutscheincodes müssen bis zum 24. Oktober 2026 eingelöst werden. Weitere Informationen zur Aktion, zu den teilnahmeberechtigten Produkten, den teilnehmenden Händlern und den Einlösungsbedingungen finden Sie auf der Aktionsseite.
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Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.