Ein neues Textil-zu-Textil-Recyclingverfahren, das im industriellen Maßstab validiert wurde

21.04.2026

AXENS, IFPEN und JEPLAN haben einen Recyclingkreislauf für Polyestertextilien geschlossen.

PARIS, 21. April 2026 /PRNewswire/ -- Mehrere Dutzend Tonnen polyesterreicher europäischer Textilabfälle, die in Frankreich sortiert und aufbereitet wurden, sind in der halbindustriellen Demonstrationsanlage von Axens, IFPEN und JEPLAN in Japan verarbeitet worden, um erfolgreich das Basismonomer für einen zu 100 % recycelten Polyester herzustellen.

© JEPLAN

 

 

Dieser Schritt ebnet den Weg  für Polyesterkreisläufe in der Textilindustrie, insbesondere für Sportbekleidung, Heimtextilien und den Luxussektor.

  • AXENS, IFPEN und JEPLAN geben den Erfolg eines groß angelegten industriellen Tests für das Recycling von polyesterhaltigen Textilabfällen (PET) unter Verwendung ihrer Rewind® PET-Technologie bekannt. Dieser Test wurde in der von JEPLAN in Japan betriebenen halbindustriellen Anlage (Kapazität 1.000 Tonnen/Jahr) durchgeführt.
  • Diese Validierung in großem Umfang bestand in der Verarbeitung von mehreren Dutzend Tonnen Textilien aus der öffentlichen französischen Sammlung, die von zwei französischen Partnern, Nouvelles Fibres Textile und Mapea, sortiert und aufbereitet wurden. Mehrere Dutzend Tonnen des Basismonomers von Polyester, BHET, wurden produziert und werden bald zu Polyestergarnen, -geweben und -kleidung verarbeitet.
  • Dieser industrielle Textil-zu-Textil-Recyclingtest von mehreren Tonnen Post-Consumer-PET ist einer der ersten seiner Art unter repräsentativen industriellen Bedingungen. Er ebnet den Weg für das großtechnische chemische Recycling von Textilpolyester und bietet den Akteuren der Textilbranche einen Baustein, der in eine globale Strategie über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg integriert werden kann, die sich der Reduzierung, der Wiederverwendung und dem Textilrecycling verschrieben hat.

Eine bahnbrechende Innovation, die an bestehenden Standorten eingesetzt werden kann

Dieses innovative Verfahren kann vorteilhaft an Industriestandorten auf der ganzen Welt installiert werden die Polyester für die Textilindustrie herstellen, und ermöglicht so die Substitution von fossilen Rohstoffen durch ihre recycelten Äquivalente.

Märkte und Bereitstellungsmodell

Die Technologie, die sich bereits für das Recycling aller PET-Verpackungen, einschließlich Anwendungen mit Lebensmittelkontakt, bewährt hat und vermarktet wird, ist nun auch für die Verwendung in Textilien validiert, und zwar im Rahmen einer Exklusivlizenz, die IFPEN/JEPLAN Axens weltweit für alle Industrieunternehmen erteilt hat, die lokale oder regionale  Textil-zu-Textil-Kreisläufe entwickeln möchten.

Ermöglichung der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft

In einer Welt, in der die Menge an Textilabfällen rapide ansteigt und das Recycling von Textilien zu Textilien nach wie vor begrenzt ist, liefert dieser halbindustrielle Test den konkreten Beweis dafür, dass eine Kreislaufproduktion von Polyester aus Nach-Gebrauchs-Abfallströmen jetzt schnell und in großem Umfang möglich ist.

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Medienanfragen

Lisa Wyler - lisa@wyler-wyler.com - + 33 6 3 66 86 29

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EU, Malaysia, Schweiz: Wachsende regulatorische Front gegen Musks Plattform X

14.04.2026

Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.

Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.

Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.

Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.