OTTAWA, ON, 1. September 2026 /PRNewswire/ -- Ein nationales Symbol für Wissen, Demokratie und Beständigkeit, das seit 150 Jahren den Parliament Hill in Ottawa ziert, wird auf einer außergewöhnlichen neuen Sammlermünzenserie aus Gold und Silber der Royal Canadian Mint gewürdigt. Das einzige Überbleibsel des Brandes von 1916, der den ursprünglichen Mittelbau verwüstete, ist auf einer Münze aus reinem Gold verewigt, auf der das hoch aufragende Kuppelinnere mit einer detailgetreuen Gravur abgebildet ist, in dem eine imposante Statue von Königin Victoria steht. Das silberne Pendant ziert eine hochreliefierte Gravur der neugotischen Fassade der Bibliothek, umrahmt von farbigem Herbstlaub. Diese und viele weitere kunstvoll gefertigte Sammlerstücke sind ab heute erhältlich.
Die Rückseite der 200-Dollar-Münze aus reinem Gold aus dem Jahr 2026 – „150-jähriges Jubiläum der Parlamentsbibliothek" –, die vom kanadischen Künstler John Mantha entworfen wurde, zeigt eine stilisierte Darstellung des reich verzierten Innenraums der Parlamentsbibliothek. Die von einer Laternenkuppel gekrönte Gewölbedecke und das Oberlicht lassen sich vom Sockel der Königin-Victoria-Statue aus betrachten, wodurch die beeindruckende Höhe der Kuppel besonders zur Geltung kommt, während die Wände des runden Raums mit Holzvertäfelungen, Säulen und Bücherregalen verkleidet sind.
Das Motiv auf der Rückseite der 20-Dollar-Fein-Silbermünze aus dem Jahr 2026 – zum 150-jährigen Jubiläum der Parlamentsbibliothek – stammt vom kanadischen Künstler Tony Bianco. Sein Entwurf zeigt die Parlamentsbibliothek, die sich an der Rückseite des Centre Block auf dem Parliament Hill in Ottawa, Ontario, befindet. Das historische achteckige Steingebäude besticht durch seine Reliefgravur in Ultra-High-Relief, die den Blick auf seine kunstvolle Architektur im Stil der hochviktorianischen Neugotik lenkt. Die selektive Farbgebung verleiht der Szene zudem eine Fülle von Herbstfarben und hebt die bewaldete Steilküste hervor, von der aus sich die Parlamentsbibliothek über dem Ottawa River erhebt. Über dem Schriftband ist ein aufgeschlagenes Buch zu sehen, auf dem die Jahreszahlen „1876" und „2026" zu lesen sind, die auf das 150-jährige Jubiläum der Bibliothek hinweisen.
Auf der Vorderseite beider Münzen ist das Bildnis Seiner Majestät König Charles III. zu sehen, das vom kanadischen Künstler Steven Rosati gestaltet wurde.
Die Münzanstalt bringt zusätzlich zu diesen historischen Andenken mehrere neue Sammlermünzen auf den Markt, und zwar:
Prägezahlen, Preise und vollständige Hintergrundinformationen zu jedem Produkt finden Sie auf der Registerkarte „Shop" von www.mint.ca. Diese Produkte können ab heute direkt bei der Royal Canadian Mint unter der Telefonnummer 1-800-267-1871 in Kanada, 1-800-268-6468 in den USA oder unter www.mint.ca und bestellt werden. Sie sind auch in den Boutiquen der Royal Canadian Mint in Ottawa und Winnipeg, in den teilnehmenden Filialen der Canada Post und über das weltweite Händler- und Vertriebsnetz der Münze erhältlich.
Bilder der Gold- und Silber-Sammlermünzen zum 150-jährigen Jubiläum der Parlamentsbibliothek finden Sie unter hier.
Über die Royal Canadian Mint
Die Royal Canadian Mint ist eine staatliche Organisation, die für die Prägung und Ausgabe der kanadischen Umlaufmünzen zuständig ist. Die Mint ist eine der größten und vielseitigsten Münzprägeanstalten weltweit. Sie hat sowohl preisgekrönte Sammlerstücke und marktführende Bullion-Produkte (Anlagemünzen) als auch angesehene kanadische militärische und zivile Gedenkartikel herausgegeben. Darüber hinaus ist die Mint auch an den London und COMEX-Metallbörden als sog. Good Delivery Refiner tätig und bietet ein umfassendes Spektrum der besten Gold- und Silber-Raffinationsleistungen ihrer Art. Als Organisation, die den bestmöglichen Umweltschutz anstrebt, sichere und inklusive Arbeitsplätze fördert und sich positiv auf die Gemeinden auswirken möchte, in denen sie tätig ist, bindet die Mint die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance in jeden Bereich ihrer Operationen ein.
Weitere Informationen über die Mint, ihre Produkte und Dienstleistungen finden Sie unter www.mint.ca. Folgen Sie der Mint auf LinkedIn, auf Facebook und auf Instagram.
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.