Die Mini-PC-Marke VZMORE feiert ihr weltweites Debüt auf der ShowStoppers @ IFA 2026 und führt fortschrittliche Kühltechnologie für Mini-PCs ein

25.08.2026

BERLIN, 25. August 2026 /PRNewswire/ -- VZMORE, eine Mini-PC-Marke in deutschem Besitz mit Fokus auf leistungsstarke und leise Desktop-Systeme, präsentiert sich auf der ShowStoppers @ IFA 2026 in Berlin erstmals der Öffentlichkeit. Das Unternehmen wird vier Vorzeigeprodukte vorstellen – den AX9 Max, den iX9 Max, den iX9 Ultra und den AX9 Ultra –, die für professionelles Arbeiten, Content-Erstellung, lokale KI-Verarbeitung, grafikintensive Aufgaben und Gaming entworfen wurden.

Der auf der AMD-Plattform basierende AX9 Max verfügt über den Prozessor AMD Ryzen™ AI 9 HX 470, die Grafikeinheit Radeon™ 890M sowie eine eigene Ryzen AI NPU mit einer Leistung von bis zu 55 TOPS.

Für Intel-Nutzer kombiniert der iX9 Max den Prozessor Intel® Core™ Ultra 9 185H mit der Grafiklösung Intel® Arc™ und ist auf Content-Erstellung sowie Workflows mit mehreren Displays ausgelegt. Für noch mehr Leistung setzt der iX9 Ultra auf die Plattform Intel® Core™ Ultra X9 378H der nächsten Generation mit der GPU Intel® Arc™ B390 und einer NPU mit bis zu 50 TOPS für anspruchsvollere KI- und Grafik-Workloads.

Als Spitzenmodell der AMD-Produktreihe von VZMORE verfügt der AX9 Ultra über den Prozessor AMD Ryzen™ AI Max 388 mit der Grafikeinheit Radeon™ 8060S. In Kombination mit V-Boost Max™ unterstützt er eine Leistungsabstimmung auf bis zu 120 W für anspruchsvolle Content-Erstellung, lokale KI sowie AAA-Gaming und liefert damit Leistung auf Flaggschiff-Niveau in einem kompakten Desktop-Formfaktor.

Über die gesamte Produktpalette hinweg setzt VZMORE seine firmeneigene V-Cooling™-Kühlarchitektur ein, um eine der zentralen Herausforderungen herkömmlicher Mini-PCs zu lösen: nach der Erwärmung des Systems eine stabile Leistung aufrechtzuerhalten. Die Architektur führt eine großflächige VC-Dampfkammer, dicht angeordnete Kühlrippen, eine 360-Grad-Luftansaugung an der Unterseite, eine vertikale Luftführung sowie eine intelligente Temperaturregelung zu einem durchgängigen Kühlsystem zusammen, das die Wärme effizient verteilt und abführt.

Laut internen Tests von VZMORE bietet V-Cooling™ eine um 40 % größere Wärmeverteilungsfläche und eine um 50 % höhere Wärmeübertragungseffizienz als herkömmliche Kühlsysteme mit zwei Heatpipes. Ausgewählte Modelle arbeiten selbst unter hoher Belastung mit einem Geräuschpegel von nur 38 dB.

„Bei einem Mini-PC zählt Leistung nur dann wirklich, wenn sie dauerhaft aufrechterhalten werden kann, und sie sollte nicht mit störender Geräuschentwicklung erkauft werden", sagte Bruce Gong, Markenmanager bei VZMORE. „V-Cooling ist die Grundlage unserer Produktstrategie: höhere Dauerleistung, weniger Geräuschentwicklung und ein besseres Desktop-Erlebnis im Alltag."

Die vier Produkte sollen Mitte Oktober 2026 weltweit auf den Markt kommen. Die endgültigen Konfigurationen, Preise und die regionale Verfügbarkeit werden kurz vor der Markteinführung bekannt gegeben.

Informationen zu VZMORE

VZMORE ist eine Mini-PC-Marke in deutschem Besitz, deren Schwerpunkt auf der Entwicklung innovativer PC-Produkte liegt. Mit dem Schwerpunkt auf Kühlleistung, Rechenleistung und Industriedesign hat VZMORE seine firmeneigene V-Cooling™-Kühlarchitektur sowie die V-Boost™-Technologie zur Leistungsoptimierung entwickelt. Durch die Kombination von VC-Dampfkammerkühlung mit einer Leistungsabgabe von bis zu 120 W bietet VZMORE Nutzern weltweit ein Mini-PC-Erlebnis mit mehr Leistung, leiserem Betrieb und höherer Zuverlässigkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf www.vzmore.com

VZMORE AX9 Max Leaflet

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.