Bybit verklagt Nordkorea und die Lazarus-Gruppe und erwirkt in einem richtungsweisenden Versuch zur Rückerlangung von Krypto-Vermögenswerten eine einstweilige Verfügung zur Einfrierung gestohlener Vermögenswerte

09.08.2026

In einem Zivilprozess werden Nordkorea und die Lazarus-Gruppe beschuldigt, den Diebstahl in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar orchestriert zu haben. Gleichzeitig unterstützt eine gerichtlich angeordnete Einfrierung von Vermögenswerten die Rückgewinnungsbemühungen und Bybit baut die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und Partnern aus der Branche aus, um die Rechenschaftspflicht bei Cyberkriminalität im Zusammenhang mit Kryptowährungen zu stärken.

DUBAI, VAE, 9. August 2026 /PRNewswire/ -- Bybit, die nach Handelsvolumen zweitgrößte Kryptowährungsbörse der Welt, gab heute bekannt, dass sie beim US-Bezirksgericht für den District of Columbia eine Zivilklage gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK), ihr „Reconnaissance General Bureau" (RGB) sowie gegen die Lazarus-Gruppe erhoben hat, die von den US-Behörden als die mit der DVRK verbundene Hackergruppe identifiziert wurde, die für den Cyberangriff im Februar 2025 verantwortlich zeichnet.

Bybit hat zudem eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der die identifizierten gestohlenen Vermögenswerte eingefroren werden, die sich im Besitz der nicht identifizierten Personen und Organisationen befinden, die diese Gelder halten oder transferieren und in dem Verfahren als „John Doe"-Beklagte bezeichnet werden. Die Verfügung zielt darauf ab, die identifizierten gestohlenen digitalen Vermögenswerte während des laufenden Gerichtsverfahrens zu sichern. Sie stellt einen wichtigen Schritt in den fortlaufenden Bemühungen von Bybit dar, Gelder zurückzuerlangen, internationale strafrechtliche Ermittlungen zu unterstützen und die Rechenschaftspflicht bei großangelegter Cyberkriminalität zu stärken. Tatsächlich stellte das Gericht fest, dass „Bybit in seiner Klage Erfolgsaussichten in der Sache nachgewiesen hat".

Die Klage ist Teil einer umfassenderen Strategie, die Blockchain-Analysen, internationale Zusammenarbeit und gerichtliche Rechtsbehelfe kombiniert, um gegen die illegalen Akteure vorzugehen, die für das verantwortlich sind, was das Gericht bei der Erteilung der ersten einstweiligen Verfügung als „einen der größten Kryptowährungsdiebstähle der Geschichte" bezeichnete. Während strafrechtliche Ermittlungen weiterhin in die Zuständigkeit der staatlichen Behörden fallen, bieten Zivilverfahren eine zusätzliche Möglichkeit, Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der betroffenen Beteiligten zu schützen.

„Unser Schwerpunkt hat sich nie geändert: Wir wollen in erster Linie unsere Nutzer schützen, so viel wie möglich wiederbeschaffen und sicherstellen, dass die Verantwortlichen hinter diesen Angriffen zur Rechenschaft gezogen werden", sagte Ben Zhou, Co-founder und CEO von Bybit. „Der Lazarus-Angriff war nicht nur ein Angriff auf Bybit. Er war ein Angriff auf das Vertrauen in unsere Branche. Deshalb haben wir eng mit Ermittlern, Börsen, Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungsbehörden und nun auch mit den Gerichten zusammengearbeitet. Wir hoffen, dass dies ein weiterer Schritt in Richtung eines Umfelds ist, in dem Kriminelle im Kryptobereich deutlich weniger Spielraum haben und das für alle anderen ein deutlich sichererer Ort wird."

Stärkung der Rechenschaftspflicht durch gerichtliche Schritte

Die einstweilige Verfügung untersagt die Übertragung oder Veräußerung bestimmter, mit dem Fall in Zusammenhang stehender Vermögenswerte, solange das Gerichtsverfahren andauert. Bybit beabsichtigt, im weiteren Verlauf des Verfahrens weitere gerichtliche Rechtsbehelfe zu beantragen.

Die Zivilklage wird unabhängig von den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen der US-Strafverfolgungsbehörden angestrengt. Bybit arbeitet weiterhin eng mit den zuständigen Behörden, darunter dem FBI, zusammen und stellt ihnen Blockchain-Informationen sowie Ermittlungsergebnisse zur Verfügung, die zur Unterstützung umfassenderer Strafverfolgungsmaßnahmen beitragen können.

Da digitale Vermögenswerte zunehmend zum Ziel ausgefeilter, grenzüberschreitender Cyberkriminalität werden, ist das Unternehmen der Ansicht, dass Rechtsbehelfe neben strafrechtlichen Maßnahmen eine wichtige Rolle dabei spielen können, wiedererlangbare Vermögenswerte zu sichern und die Rechenschaftspflicht zu stärken.

Globale Zusammenarbeit als Motor für die Rückgewinnung von Vermögenswerten

Seit dem Vorfall im Februar 2025 arbeitet Bybit mit Blockchain-Analyseunternehmen, Börsen, Verwahrstellen und internationalen Strafverfolgungsbehörden zusammen, um gestohlene Vermögenswerte aufzuspüren und Geldwäschenetzwerke zu zerschlagen.

Bisher:

  • Es wurden gestohlene Vermögenswerte im Wert von rund 48,4 Millionen US-Dollar wiedererlangt.
  • Über 28 Börsen und Verwahrstellen hinweg wurden bis zu rund 30,5 Millionen US-Dollar eingefroren, bis weitere rechtliche und ermittlungstechnische Maßnahmen ergriffen werden.

Diese Bemühungen haben zudem umfassendere Durchsetzungsmaßnahmen unterstützt, die sich gegen Infrastruktur richten, die mutmaßlich zur Geldwäsche gestohlener Gelder genutzt wird. Die deutschen Behörden haben die Kryptowährungsbörse eXch zerschlagen, während deutsche und schweizerische Behörden später Cryptomixer.io lahmlegten und damit wichtige Kanäle für den Transfer illegaler Erlöse unterbanden. Zusammengenommen verdeutlichen diese Maßnahmen, wie wirksam die Zusammenarbeit zwischen der Privatwirtschaft und den Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Cyberkriminalität ist.

„Die eigentliche Bewährungsprobe kommt erst nach der Krise", fügte Ben hinzu. „Dann zeigt sich, ob dein Engagement echt ist. Für uns bedeutet das, unsere Sicherheitsmaßnahmen weiter zu verstärken, eng mit Ermittlungsbehörden und Partnern aus der Branche zusammenzuarbeiten und alles in unserer Macht stehende zu tun, um unsere Nutzer zu schützen. Vertrauen ist nichts, was man für sich beanspruchen kann. Man muss es sich durch Taten verdienen, jeden einzelnen Tag."

Aufbau eines widerstandsfähigeren Ökosystems für digitale Vermögenswerte

Die Gerichtsverfahren sind ein Bestandteil des umfassenden Engagements von Bybit für die Verbesserung der Sicherheitsstandards in der gesamten Kryptowährungsbranche. Das Unternehmen investiert weiterhin in fortschrittliche Blockchain-Analyselösungen, vertieft die Zusammenarbeit mit Börsen und Aufsichtsbehörden und unterstützt Initiativen, die darauf abzielen, den Diebstahl digitaler Vermögenswerte für kriminelle Organisationen zunehmend schwieriger, nachverfolgbarer und aufwendiger zu machen.

Diese Maßnahme spiegelt das Engagement von Bybit wider, staatlich geförderte Bedrohungsakteure zur Rechenschaft zu ziehen und alle verfügbaren rechtlichen Mittel – sowohl zivilrechtlich als auch in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden – zu nutzen, um Cyberkriminalität gegen die Branche der digitalen Vermögenswerte zu bekämpfen.

Das Zivilverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bybit wird weiterhin mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und, soweit vom Gericht genehmigt, aktuelle Informationen bereitstellen.

#NewFinancialPlatform

Informationen zu Bybit

Bybit ist die neue Finanzplattform.

Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch Zugang zu allen finanziellen Möglichkeiten auf der Welt haben sollte. Deshalb entwickeln wir die erste intelligente Plattform, die jeden – egal wo – mit der globalen Finanzwelt verbindet.

Bybit genießt das Vertrauen von mehr als 80 Millionen Nutzern weltweit und vereint Investitionen, Handel, Zahlungsverkehr und Vermögensaufbau in einem einzigen sicheren und intelligenten Ökosystem. Durch die Kombination aus KI-gestützter Technologie, hoher globaler Liquidität, solider Sicherheit und transparenten Abläufen macht Bybit die globale Finanzwelt für alle zugänglicher, effizienter und konstruktiver.

Für alle gemacht. Unterstützt durch Intelligenz. Offen für die Welt.

Erfahren Sie mehr unter Bybit.com.

Für weitere Informationen über Bybit besuchen Sie bitte Bybit Presse

Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an: media@bybit.com

Für Updates folgen Sie bitte: Bybits Communitys und sozialen Medien

Discord | Facebook | Instagram | LinkedIn | Reddit | Telegram | TikTok | X | Youtube

Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/bybit-verklagt-nordkorea-und-die-lazarus-gruppe-und-erwirkt-in-einem-richtungsweisenden-versuch-zur-ruckerlangung-von-krypto-vermogenswerten-eine-einstweilige-verfugung-zur-einfrierung-gestohlener-vermogenswerte-302846668.html

Other news

EEII AG meldet Verlust von 547’568 Franken im Zuge der Jubin-Frères-Transaktion

08.10.2026

Die an der Schweizer Börse SIX kotierte EEII AG hat für das erste Halbjahr 2026 einen Verlust von 547’568 Franken ausgewiesen. Bereits im zweiten Halbjahr 2025 hatte die Gesellschaft einen Fehlbetrag von 332’306 Franken verbucht. Der Nettoinventarwert (NAV) der EEII-Aktien lag per 30. Juni 2026 bei minus 0.76 Franken je Titel, was einer Verschlechterung um 0.29 Franken pro Aktie seit Jahresbeginn entspricht.

Im Mittelpunkt des Berichtszeitraums standen die Vorbereitungen für eine Reverse-Takeover-Transaktion mit der Jubin Frères SA. EEII hat nach eigenen Angaben die reglementarische Genehmigung der Schweizer Börse erhalten, um eine Kapitalerhöhung durchzuführen und das Unternehmen Jubin Frères zu integrieren. Damit schafft die Gesellschaft die formalen Voraussetzungen, ihren Status als Börsenmantel in eine operative Struktur zu überführen.

Operativ verfügt EEII derzeit über keine aktive Investition. Dennoch fielen für den Erhalt der Struktur als kotierte Gesellschaft im ersten Halbjahr 2026 Kosten von rund 128’479 Franken an. Hinzu kamen Aufwendungen von 419’089 Franken für die Erstellung des Prospekts und dessen Einreichung bei der SIX. Zusammengenommen summierten sich die gesamten Betriebsaufwendungen auf 547’568 Franken und entsprechen damit vollständig dem ausgewiesenen Verlust.

Der Halbjahresbericht 2026 ist über die Website des Unternehmens abrufbar. EEII ist an der SIX kotiert (Bloomberg: EEII SW Equity). Das Unternehmen betont, dass die veröffentlichten Informationen ausschliesslich zu Informationszwecken dienen und weder ein Angebot noch eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der EEII AG darstellen.