PHILADELPHIA, 13. April 2026 /PRNewswire/ -- Die folgende Erklärung wird von Kroll Settlement Administration im Namen des Justizministeriums der Vereinigten Staaten in Bezug auf das OneCoin Cryptocurrency Remission Program („Remission Program") abgegeben.
Worum geht es hier?
Das Justizministerium hat ein Antragsverfahren auf Rückgewähr eingeleitet, um Betrugsopfer zu entschädigen, die zwischen 2014 und 2019 in die betrügerische Kryptowährungsplattform OneCoin investiert haben. Die Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York hat im Southern District of New York mehrere Strafverfahren mit Bezug zu OneCoin eingeleitet.
Zwischen 2014 und 2019 haben Ruja Ignatova und Karl Sebastian Greenwood, Mitgründer von OneCoin Ltd., sowie weitere Beteiligte ein groß angelegtes internationales Anlagebetrugssystem im Bereich Kryptowährungen organisiert, durch das Investoren aus aller Welt geschädigt wurden. Das System umfasste die Vermarktung und den Verkauf einer betrügerischen Kryptowährung, was weltweit zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Opfer führte. Die Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten für den Southern District of New York hat die strafrechtliche Einziehung der Erträge aus dem Betrugssystem betrieben, und die Nettoerlöse aus diesen eingezogenen Vermögenswerten werden im Rahmen des Rückgewährverfahrens zur Entschädigung der Opfer zur Verfügung stehen. Opfer, die vom OneCoin-System betroffen sind, können Anträge auf Rückgewähr stellen, um eine Entschädigung zu erhalten.
Wer kommt für eine Entschädigung in Betracht?
Opfer, die zwischen 2014 und 2019 OneCoin-Kryptowährung erworben und unter Berücksichtigung abgeschlossener Auszahlungen oder anderweitiger Rückflüsse einen Nettoverlust ihrer Investition erlitten haben, kommen in dieser Angelegenheit möglicherweise für eine Entschädigung in Betracht. Die Einreichung eines Antrags auf Rückgewähr garantiert jedoch keine Zahlung. Weder das Justizministerium noch der Rückgewährverwalter erheben Gebühren für die Einreichung eines Antrags oder für die Teilnahme am Rückgewährverfahren. Außerdem benötigen Sie keinen Rechtsanwalt, um einen Antrag einzureichen.
Welche Möglichkeiten haben Opfer?
Weitere Informationen
Dies ist nur eine Zusammenfassung. Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren auf Rückgewähr und Anweisungen zur Einreichung eines Antrags finden Sie wie folgt:
Besuchen Sie: www.onecoinremission.com
Rufen Sie an: 1-833-421-9748
E-Mail: info@OneCoinRemission.com
Schreiben richten Sie an: OneCoin Remission, c/o Kroll Settlement Administration LLC, P.O. Box 225391, New York, NY 10150-5391
Schülerinnen und Schüler in Österreich, die im Rahmen der staatlichen Digitalisierungsinitiative vergünstigte Laptops oder Tablets erhalten haben, sollen künftig besser vor nicht altersgerechten Online-Inhalten geschützt werden – und zwar nicht nur im Schulnetz. Eine vom Bildungsministerium bereitgestellte neue Sicherheitskonfiguration sorgt dafür, dass Apps und Websites mit radikalen, verstörenden, sexistischen oder pornografischen Inhalten auch dann gesperrt bleiben, wenn die Geräte über öffentliche oder private WLANs etwa im Zug oder im Schnellrestaurant mit dem Internet verbunden sind. Eltern können die Voreinstellungen erweitern und zusätzliche Sperren einrichten.
Seit Ende März steht den Schulen ein zentrales Konfigurationsservice des Ressorts zur Verfügung, mit dem die Jugendschutzeinstellungen automatisiert auf die Endgeräte aufgespielt werden können. Zielvorgabe des Bildungsministeriums ist eine "schnellstmögliche Umsetzung im April". Betroffen sind alle mehr als 600.000 Laptops und Tablets, die seit 2020 im Zuge der Digitalisierungsinitiative an Schülerinnen und Schüler ausgegeben wurden. Die Eltern sollen von den einzelnen Schulen über den Ablauf und den Zeitpunkt der Umstellung informiert werden.
Mit Stichtag 1. April hatten sich nach Angaben des Ministeriums bereits 14 Prozent der Mittel- und Sonderschulen sowie der AHS-Unterstufen an den zentralen Konfigurationsdienst angebunden. Zusätzlich gibt es eine nicht bezifferte Zahl von Schulen, die die Einstellungen eigenständig nach Anleitung umgesetzt haben. Bei der technischen Umsetzung meldet das Ressort bislang einen reibungslosen Verlauf, auch die Lehrergewerkschaft berichtet nach eigenen Angaben derzeit von keinen Beschwerden im Zusammenhang mit der neuen Konfiguration.
Kern des neuen Konzepts ist ein einheitlicher "Basisschutz", der bei Bedarf durch die Erziehungsberechtigten angepasst werden kann. Über das Bildungsportal oder gemäß den Vorgaben der jeweiligen Schule lassen sich einzelne Schutzfunktionen wie Webfilter oder die Installation von Apps individuell aktivieren und deaktivieren. Wer strengere Regeln wünscht, kann mithilfe lokaler Administratorenrechte zusätzliche Schutzsoftware aufspielen, etwa um auch die Bildschirmzeit der Kinder zu begrenzen. Für Eltern, denen der vom Ministerium vorgeschlagene Webfilter beispielsweise aus Datenschutzgründen zu weit geht, ist eine Opt-out-Lösung vorgesehen, mit der sich von Teilen der Voreinstellungen Abstand nehmen lässt.