Arasan Chip Systems gibt bekannt, dass das Unternehmen am 21. Oktober 2026 in Taipeh den branchenweit ersten MIPI SWI3S™-Manager-IP und Peripherie-IP vorstellen wird.
SAN JOSE, Kalifornien, 30. September 2026 /PRNewswire/ -- Arasan Chip Systems, ein führender Anbieter von Halbleiter-IP-Kernen für SoCs im Mobil- und Automobilbereich, gab bekannt, dass das Unternehmen am 21. Oktober 2026 in Taipeh seinen SWI3S™ Manager sowie seine Peripherie-IP vorstellen wird. Arasan bietet eine umfassende SWI3S™-IP-Lösung an, einschließlich des SWI3S™-PHY, der auf verschiedenen Foundry-Knoten ab 22 nm verfügbar sein wird. Arasan arbeitet derzeit mit Early-Adopters an der Entwicklung seines SWI3S™-Controllers und seiner PHY-IP. Arasan wird bestehenden und zukünftigen Lizenznehmern ein kostenloses Upgrade auf die MIPI SWI3S™ v1.1-Spezifikation anbieten, sobald der Standard offiziell veröffentlicht wird.

Arasan bietet das breiteste IP-Spektrum für die MIPI®-Standards an, und die SWI3S™-IP reiht sich nahtlos in die Soundwire®- und Slimbus®-IP für Audioanwendungen ein.
„Wir sind stolz darauf, auf dem MIPI® Member Meet in Taipeh die branchenweit erste SWI3S™-IP vorzustellen", sagte Ron Mabry, Vice President of Sales bei Arasan. „Die SWI3S™-IP findet in der Branche rasch Verbreitung, und wir hoffen, diesen Trend mit unserer siliziumerprobten, standardkonformen IP weiter zu beschleunigen."
Die Arasan Total SWI3S™-IP, die die Manager-IP, die Peripherie-IP, den SWI3S™-PHY und den Software-Stack umfasst, steht ab sofort zur Lizenzierung bereit. Weitere Informationen zur SWI3S™-IP von Arasan finden Sie unter: https://www.arasan.com/products/mipi/soundwire/
Um eine Lizenz für die Total SWI3S™-IP von Arasan einschließlich der SWI3S®-Controller-IP, der SWI3S™-PHY-IP und des SWI3S™-Software-Stacks zu erwerben, wenden Sie sich bitte an bonnie.noufer@arasan.com
Informationen zu Arasan
Arasan Chip Systems, seit 2005 aktives Mitglied der MIPI® Association, ist ein führender Anbieter von IP für mobile Speicher- und Konnektivitätsschnittstellen. Die hochwertigen, siliziumerprobten Total IP Solutions von Arasan umfassen digital IP, AMS PHY IP, Verification IP, HDK und Software. Arasan verfügt über ein gezieltes Produktportfolio für mobile SoCs. Weitere Informationen finden Sie unter arasan.com
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Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.